
(...) Darüber hinaus hat das Ministeriums für Inneres und Sport die Ausländerbehörden angewiesen, zukünftig in jedem Stadium eines aufenthaltsrechtlichen Verfahrens auf die Möglichkeit und die Voraussetzungen einer Befassung der Härtefallkommission hinzuweisen, um z.B. Fristversäumnissen noch wirkungsvoller entgegenwirken zu können. (...)