
(...) Bundestagsabgeordnete erhalten neben einer steuerpflichtigen Abgeordnetenentschädigung, mit der vor allem ihr Lebensunterhalt gesichert wird, eine Erstattung ihrer mandatsbezogenen Aufwendung (z.B. für die Einrichtung und Unterhaltung ihrer Wahlkreisbüros, Mehraufwendungen in Berlin, Kosten für die Repräsentation, Einladungen, Wahlkreisbetreuung). Die in diesem Zusammenhang ausgezahlte Kostenpauschale unterliegt nicht der Besteuerung. (...)