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Frage von Werner S. •

Frage an Uwe Beckmeyer von Werner S. bezüglich Senioren

Zum 1. Juli 2007 erfolgt eine „großzügige“ Rentenerhöhung 2007 um 0,54 Prozent
Damit fällt diese nicht gerade üppig aus. Bedenkt man, dass in den letzten 3 Jahren keine Rentenerhöhung statt fand, aber die Inflation nicht spurlos an den Rentnern vorüber ging, die diversen Belastungen durch die Gesundheitsreform und andere staatliche Belastungen, wie Erhöhung der Merkel/Münte-Steuer, Beitragserhöhungen der Krankenkassen usw. die Rentnerhaushalte belasten und so unterm Strich immer noch ein Minus in den Geldbörsen der Rentner bleibt. Dies nenne ich eine unsoziale „Mogelpackung“

2906 Euro „verdient“ in Bremen ein Bürgerschaftsabgeordneter und Bundestagsabgeordnete sogar 10 729 Euro. In Selnbstbedienungsmentalität legen die Parlamentarier ihre Diäten selbst fest – das Wahlvolk hats zu zahlen.

Meine Frage: Wie stehen Sie zu einer Ankopplung der Abgeordnetendiäten an die Erhöhung der gesetzlichen Renten?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schürmann,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zur Aufwandsentschädigung für Abgeordnete, den so genannten Diäten.

Die Bundestagsabgeordneten erhalten monatlich ein steuerpflichtiges „Gehalt“ von 7.009 Euro brutto. Bei der Einführung der Pflegeversicherung in Deutschland wurde vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Feiertag gestrichen. Da die Abgeordneten jeden Tag Abgeordnete sind, konnte man ihnen natürlich keinen Feiertag streichen. Daher wurde ihnen das ausgezahlte „Gehalt“ auf derzeit 6.989,80 Euro gesenkt. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder Ähnliches erhalten Abgeordnete nicht.

7.009 Euro – das ist viel Geld. Die Abgeordneten verdienen damit mehr als viele ihrer Wählerinnen und Wähler. Diese 7.009 Euro sind aber teilweise deutlich weniger als das Monatsgehalt vieler Führungskräfte in der Wirtschaft, den Verbänden, den Gewerkschaften, und dazu muss man gar nicht auf die höchsten Hierarchiestufen schauen. Trotzdem: Kein Abgeordneter leidet an Armut.

Die steuerfreie Kostenpauschale von 3.551 Euro dient Mehraufwendungen. Davon werden zum Beispiel die Wohnung in Berlin gezahlt oder die Kosten im Wahlkreis wie die Anmietung und Unterhaltung der Wahlkreisbüros.

Richtig ist: Die Abgeordneten entscheiden selbst über die Höhe der Diäten. So merkwürdig es klingt, aber die meisten Abgeordneten würden auf dieses „Vorrecht“ gerne verzichten. Das so genannte Diäten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975 hat die Abgeordneten jedoch ausdrücklich verpflichtet, selbst - und: „vor den Augen der Öffentlichkeit“ - über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen.

Niemand macht Politik (zumindest sollte dies die Regel sein), weil er oder sie Geld verdienen will. Auch ein gut verdienender Rechtsanwalt, eine Topmanagerin, ein hoch bezahlter Wissenschaftler oder eine gut verdienende Künstlerin kann in die Berufspolitik gehen. Sie müssen aber wissen, dass sie ihr früheres Einkommen dabei meist nicht wieder erreichen, sondern weniger verdienen werden. Das ist bei einem öffentlichen Amt auch durchaus zumutbar, sofern die Abgeordnetenentschädigung angemessen ist.

Daher geht es bei der Höhe der Abgeordnetenentschädigung vor allem die Frage zu beantworten ist, was unter „angemessen“ zu verstehen ist. Was ist angemessen für einen Wahlkreisabgeordneten oder eine Wahlkreisabgeordnete, die die Interessen von ca. 250.000 Bürgerinnen und Bürgern vertreten? Was ist angemessen für jede und jeden der knapp 600 Abgeordneten, die in unserem Land darüber entscheiden, ob deutsche Soldaten ins Ausland geschickt werden oder nicht? Was ist angemessen für die Abgeordneten, die über die Zukunft unserer Kranken- und Rentenversicherung oder die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik entscheiden?

Gerne möchte ich mich auch zu den Altersversorgungsregelungen für Abgeordnete äußern. Ich bin der Auffassung, dass sie verändert werden müssen. Meines Erachtens folgt das Modell der Alterversorgung von Politikern zu Unrecht dem Vorbild der Beamtenversorgung. Bei Beamten können wir im Prinzip davon ausgehen, dass sie ein ganzes Berufsleben lang für ihre jeweiligen Dienstherren (die Gemeinde, das Bundesland, die Bundesrepublik Deutschland) tätig sind. Abgeordnete und andere Politiker haben meist vor ihrer Tätigkeit als Berufspolitiker lange in einem anderen Beruf gearbeitet und sind oft auch nach der Zeit als Berufspolitiker noch erwerbstätig. Deshalb sollte es bei den Abgeordneten und anderen Politikern so wie bei allen anderen sein – dass nämlich Versorgungsansprüche nur für jedes Jahr der Tätigkeit etwa als Abgeordneter anteilig entstehen. Dann wäre ausgeschlossen, dass eine im Verhältnis zur Dauer der Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag unangemessen hohe Altersversorgung entstehen kann.

Die Diskussion zur Ausgestaltung einer neuen Regelung wird sorgfältig geführt. Klar ist für die SPD-Bundestagfraktion: Ohne eine strukturelle Veränderung auch der Altersversorgungsregelung wird es nicht zu einer Erhöhung der Diäten kommen.
Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer