
(...) Der Bundestag hat sich bei der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes 1997 für die „erweiterte Zustimmungslösung“ entschieden. Diese sieht vor, dass der Spender bereits zu Lebzeiten seine Einwilligung zur Organspende gibt, zum Beispiel in einem Organspendeausweis. Liegt eine solche Erklärung im Todesfall nicht vor, entscheiden die Angehörigen darüber, ob die Organe gespendet werden dürfen. (...)