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Frage von Sigrid J. •

Frage an Uwe Beckmeyer von Sigrid J. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

das Thema "Wohnen im Alter" gewinnt zunehmend an Bedeutung.
In Bremerhaven, wo ich einige Verbindungen und Freundschaften pflege, sehe ich aber Handlungsbedarf. Ein guter Freund, schwerstbehindert,Rollstuhlfahrer und mit weiteren Handicaps belastet, bemüht sich seit Jahren um eine behindertengeeignete Wohnung.
Er wohnt seit 21 Jahren im ersten Stock und kommt nun nicht mehr aus der Wohnung. Gehhilfen oder seinen Rollstuhl kann man nirgendwo im und am Haus unterbringen.
Den Mietern teilt die STÄWOG nun mit, dass umfangreiche, im Hinblick auf längst überfällige Wärmedämmungen auch notwendige Modernisierungen anstehen. Darüber hinaus sollen aber auch die Wohnungen für eventuelle Nachmieter modernisiert werden, u.A. Austausch der Gasherde gegen E-Herde. Das läßt eher einen Verkauf der Wohnblocks vermuten.
Wäre es nicht angebrachter, zunächst für Barrierefreiheit (Außenfahrstühle, Stellmöglichkeiten für Geh-Hilfen, etc.) der jetzt bereits und zukünftig betroffenen Mieter zu sorgen?
In erster Linie sollten aus humanen und auch Kostengründen Heimeinweisungen vermieden werden und die noch vorhandene Selbstständigkeit der Menschen unterstützt werden. Bereits vor Jahren beantragte der Freund daher eine behindertengerechte Wohnung. Mehrfach erhielt er Zuweisungen, die keinesfalls den Behinderungen entsprachen. Auch weitere Zuweisungen waren unzumutbar, was an ernsthafter Hilfe zweifeln lässt. Ausgedehnte Schimmelbildung hatte ich veröffentlicht, das allgemeine Entsetzen war groß.
Als kürzlich eine exakt passende Wohnung (Erdgeschoss, Größe für Wendekreis des Rollstuhls, Fahrstuhl und Rampe direkt erreichbar) in unmittelbarer Nähe frei wurde, bekam der Freund trotz langer Anmeldungszeit eine Absage. Sie wurde nach monatelangem Leerstand an einen neuen und gesunden Mieter vergeben, der ohne Behinderung auch leicht andere Wohnungen hätte beziehen können.
Als ich versuchte zu vermitteln, wurde der Mieter sinngemäß als Querulant betitelt.
S. Jupke

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Jupke,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.

Ich möchte Sie um Verständnis dafür bitten, dass ich zunächst genauere Angaben benötige, um Ihren Bekannten in seinem Anliegen unterstützen zu können.

Der Geschäftsführer der Stäwog hat mir in einem ersten Gespräch versichert, dass seine Gesellschaft sehr daran interessiert ist, gemeinsam mit Ihrem Bekannten eine Lösung zu finden, die ein behindertengerechtes Wohnen ermöglicht.

Es wäre daher schön, wenn Sie direkt mit einem meiner Büros in Bremerhaven oder Berlin Kontakt aufnehmen würden, damit wir dies noch einmal in Ruhe besprechen können.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer