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Frage von Klaus-Peter A. •

Frage an Uwe Beckmeyer von Klaus-Peter A. bezüglich Familie

Sehr geehter Herr Beckmeyer,

Meine Frage betrifft die Eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Die Benachteiligung von Lebenspartnern im Todesfall ist bislang massiv. Ich nenne im folgenden die Ausführungen von Manfred Bruns (Lesben- und Schwulenverband Deutschland):

Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz. Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich nicht auf 307.000 € wie der für Ehegatten, sondern nur auf 5.200 €! Sie erhalten auch keinen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, während Ehegatten ein solcher in Höhe von 256.000 € zusteht. Im Todesfall wird so gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen durch die Steuer zerschlagen.

Diese Benachteiligung wird sich durch die Erbschaftsteuerreform weiter verschlechtern. Bisher werden Eigentumswohnungen und Eigenheime nur mit 50 bis 60 % ihres Verkehrswertes bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt. In Zukunft müssen sie aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem vollen Verkehrswert angesetzt werden. Das hat eine Erhöhung der Erbschaftsteuer für Immobilien um 40 bis 50% zu Folge. Damit es durch die Freibeträge nicht zu Steuerausfällen kommt, sollen gleichzeitig die Erbschaftsteuersätze erhöht werden. Das bedeutet für Lebenspartner eine weitere Verschlechterung. Die Benachteiligungen werden dazu führen, dass viele hinterbliebene Lebenspartner ihre Eigenheim werden verkaufen müssen, wenn nicht auch bei ihnen die Freibeträge erhöht werden.

Die Lebenspartnerschaft entspricht zivilrechtlich völlig der Ehe.
Daher meine Frage: Sehen Sie in der Tat eine Benachteiligung von Eingetragenen Partnerschaften? Und: Was werden Sie bei der Veränderung des Erbschaftsrechtes für Eingetragene Partnerschaften tun?

Mit besten Grüßen aus der Seestadt,
Klaus-Peter Adam

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Adam,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zur Reform des Lebenspartnerschaftsgesetzes.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz, das am 1. August 2001 in Kraft getreten ist, gehörte zu den wesentlichen Reformprojekten der Regierung Schröder. Durch das Gesetz wurde erstmals ein gesicherter Rechtsrahmen für eine auf Dauer angelegte gleichgeschlechtliche Beziehung geschaffen.

Die Debatte um das Zustandekommen des Gesetzes war, wie Sie wissen, sehr stark ideologisch geprägt. Das als Komplettgesetz geplante Vorhaben musste in einen zustimmungsfreien und einen zustimmungspflichtigen Teil aufgespaltet werden. Der zustimmungspflichtige Teil, der vor allem Folgeregelungen im Sozial-, Steuer- und Beamtenrecht vorsah, wurde vom Bundesrat zurückgewiesen. Vor dem Ende der letzten Legislaturperiode konnten keine Ergebnisse des Vermittlungsausschusses mehr erzielt werden, so dass letztlich nur der zustimmungsfreie Teil in Kraft treten konnte.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich stets für weitere Reformen eingesetzt. In den Koalitionsvertrag für die Jahre 2002 bis 2006 haben wir deshalb auch ein neues Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz aufgenommen, das den zustimmungspflichtigen Bereich (Steuerrecht, Beamtenrecht etc.) tangiert hätte. Durch die vorgezogenen Neuwahlen im September 2005 wurde dieses Vorhaben jedoch nicht mehr realisiert. Leider sind mit unserem derzeitigen Koalitionspartner weitergehende Reformen im Lebenspartnerschaftsrecht nicht zu machen. In ihrem neuen Grundsatzprogramm akzeptiert die CDU zwar die Einführung der Lebenspartnerschaft. Sie lehnt jedoch die volle Gleichstellung zur Ehe nach wie vor ab.

Dies bedauern wir sehr. Wir halten aber mittelfristig an unserem Vorhaben fest, weitergehende Reformen im Lebenspartnerschaftsrecht vorzunehmen. Ich habe Ihr Anliegen daher auch an die Arbeitsgruppe Finanzen der SPD-Bundestagsfraktion weitergegeben. Gerne halte ich Sie über den Fortgang der parlamentarischen Beratungen in dieser Frage auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer