(...) Der Klarheit halber möchte ich vorwegschicken, dass Fragen der Medienordnung und auch der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allein Angelegenheiten der Länder sind und dem Bund hier keine Gestaltungs- oder gar Entscheidungskompetenz zukommt. Dies gilt selbstverständlich auch für die Regelungen zum Rundfunkbeitrag und dessen Erhebung. (...)
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