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Frage von Thomas D. •

Frage an Ute Vogt von Thomas D. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Ich lese heute in der Presse Ihre Stellungnahme: „Die Situation ist unverändert unsicher und lebensgefährlich. Daher sind Abschiebungen nach Syrien weiterhin nicht vertretbar.“
Halten Sie dagegen die Situation in Deutschland für hinreichend sicher und nicht lebensgefährlich - wenn man in Rechnung stellt, daß für das Opfer eines Anschlages ( wie z.B. aktuell in Dresden ) die Folgen dann 100% betragen?

Netter Gruß,
Thomas Dräger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dräger,

danke für Ihre Frage.

Der Ruf nach Abschiebung nach dem tödlichen Anschlag von Dresden ist verständlich. Es ist grundsätzlich möglich, dass jemand, der eine schwere Straftat begeht, abgeschoben werden kann. Dies setzt allerdings voraus, dass die Person auch abgeschoben werden darf. Hierfür gibt es rechtsstaatliche Regeln.

Die Innenminister der Länder und des Bundes haben den Abschiebestopp für Syrien im Juni 2020 bis zum Jahresende verlängert. Es gibt rechtlich daher keine Möglichkeit, derzeit nach Syrien abzuschieben. Dort herrscht noch immer Bürgerkrieg und es gibt auch keine zuständigen und ansprechbaren Behörden. Das muss auch bei den weiteren Beratungen um eine Lockerung des Abschiebeschutzes beachtet werden. Denn Deutschland ist – glücklicherweise – ein Rechtsstaat und hält sich an Recht und Gesetz, insbesondere an die Menschenrechte, die im Übrigen – ob das einem nun gefällt oder nicht – auch für Straftäter und sogar für sogenannte Gefährder gelten. So darf z. B. niemand in Folter oder den sicheren Tod zurückgeschickt werden.

Bei der Bekämpfung von islamistischen Terror müssen alle staatlichen Ebenen dafür sorgen, dass alles Menschenmögliche für die Sicherheit der Bevölkerung getan wird. Bei der Verlängerung des Abschiebestopps im Juni hat die Innenministerkonferenz deshalb auch beschlossen, die Überwachung von Intensivtätern zu verbessern.

Hierfür brauchen wir vor allem genügend Personal in den Sicherheitsbehörden, um Gewalttäter zu überwachen und bei entsprechender Beweislage zur Gefahrenabwehr in Gewahrsam zu nehmen. Für die personelle Stärkung und beste Ausstattung der Polizei auf der Ebene des Bundes sorgen wir deshalb durch einen kontinuierlichen Aufwuchs der notwendigen Finanzmittel. Ganz aktuell auch in diesem Jahr wieder bei den kommenden Haushaltsberatungen im Dezember.

Beste Grüße
Ute Vogt