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Ute Kumpf
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Frage von Sascha L. •

Frage an Ute Kumpf von Sascha L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Frau Kumpf,

in der Presse wird über die Beschränkung des Rederechtes von Abgeordneten berichtet.
Mit welcher Rechtfertigung unterstützt die Fraktion diesen Antrag ?
Für mich als Bürger ergibt das Bild der Entmündigung der gewählten Volksvertreter. Ein Redebeitrag ist nur noch von Fraktions-Gnaden möglich.

Mit solchen Vorhaben wird das Vertrauen in die Politik weiter untergraben. Zukünftig ist die Bedeutung ener Personenwahl für den Bundestag eher von untergeordneter Bedeutung und damit wird die Wahl immer mehr zur Farce

mit freundlichen Grüßen
Sascha Lindauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lindauer,

vielen Dank für Ihre Frage zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages.

Sicherlich haben Sie mit verfolgt, dass aufgrund der massiven Kritik die Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages nicht kommen wird. Ich teile die Kritik, das Rederecht für Abgeordnete darf nicht eingeschränkt werden.

Ich freue mich, dass die Pressemeldungen über die Einschränkung des Rederechts das öffentliche Interesse an einer lebendigen Demokratie geweckt haben. In meiner Arbeit als Sprecherin der Arbeitsgruppe Bürgerschaftliches Engagement der SPD-Bundestagsfraktion finde ich es gut, wenn lebhaft über Beteiligung und Demokratie diskutiert wird. Wir brauchen gerade im Bundestag weniger Rituale und mehr lebendige Diskussionen. Das Parlament muss der zentrale, sichtbare Ort der politischen Auseinandersetzung sein. Nur so können wir mehr Leute für Demokratie begeistern.

Eine Anmerkung zum Thema Fraktionen: In Ihrer E-Mail schreiben sie von einer "Entmündigung" der gewählten Volksvertretern durch die Fraktionen. Fraktionen sind keine undemokratischen Gebilde, die wahllos Regeln diktieren. Fraktionen bestehen ausschließlich aus einzelnen, gewählten Volksvertretern. Diese Volksvertreter haben sich selbst dafür entschieden, sich einer Fraktion anzuschließen. So wie ich auch. Ich wurde von der SPD als Bundestagskandidatin nominiert und habe mich nach meiner Wahl der SPD-Bundestagsfraktion angeschlossen. Sämtliche Entscheidungen innerhalb der Fraktionen werden auf Fraktionssitzungen durch demokratische Abstimmungen getroffen. Den Abstimmungen gehen Beratungen und Diskussionen voraus.

Natürlich gibt es Regeln in einer Fraktion. Diese Regeln sind in der Fraktionsgeschäftsordnung festgeschrieben, die zu Beginn jeder Wahlperiode neu diskutiert und neu beschlossen wird. Laut dieser Geschäftsordnung habe ich als Abgeordnete jederzeit die Möglichkeit, abweichend von der Fraktionsmeinung abzustimmen. Eine Abweichung melde ich jedoch vorher bei der Fraktionsspitze an.

Außerdem habe ich jederzeit die Möglichkeit, mich durch eine Kurzintervention, eine Zwischenfrage oder eine persönliche, schriftliche Erklärung, außerhalb der Redeliste zu äußern.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Kumpf