(...) Generell werden Geldgeschenke von der Oma, dem Opa, der Tante, etc. beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet, wenn sie nicht unverhältnismäßig hoch oder zweckgebunden sind. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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