(...) Generell werden Geldgeschenke von der Oma, dem Opa, der Tante, etc. beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet, wenn sie nicht unverhältnismäßig hoch oder zweckgebunden sind. (...)
Wähle weise vor Ort!
Mach den Check zur
Landtagswahl
und erfahre, welche
Kandidierenden zu dir passen!


