Portrait von Ute Bertram
Ute Bertram
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ute Bertram zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Andrea H. •

Frage an Ute Bertram von Andrea H. bezüglich Gesundheit

Wahlfreiheit der Geburt; Haftpflichtversicherung für Hebammen

Sehr geehrte Frau Bertram,

Jede Schwangere kann sich während der Schwangerschaft durch eine Hebamme betreuen lassen (§ 24d SGV V) und hat das Recht den Ort der Entbindung frei zu wählen (§ 24f SGB V).

Hebammen sind per Gesetz dazu verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung beträgt für eine freiberufliche Hebamme, die auch Geburtshilfe anbietet, mittlerweile ca. 4.500 EUR jährlich. Dem gegenüber steht ein Stundenlohn von ca. 8,50 EUR. Ab Juli 2014 soll die Haftpflichtprämie für Hebammen erneut um 20 Prozent erhöht werden. Im Gegenzug wird es ab 1.7.2015 wohl keine Gruppenversicherung innerhalb der Hebammenverbände mehr geben, so dass nur noch eine Versicherung als alleiniger Anbieter verbleibt.

Daher gibt es kaum noch Hebammen die Geburtshilfe leisten. Aber auch die Hebammen die nur Vor- und Nachsorge anbieten sind von Steigerung der Prämien betroffen. Zu befürchten ist, dass eine Grundversorgung wird nicht mehr flächendeckend gewährleistet ist.

Zwar wurde im Koalitionsvertrag eine angemessene Vergütung von Hebammen festgeschrieben, aber für das mangelnde Angebot von Berufshaftpflichtversicherung und die hohen Beiträgen dieser Versicherung fühlt sich die Politik / Gesetzgebung offensichtlich nicht verantwortlich.

Dabei hat die Bundesregierung im Jahre 2000, vertreten durch die damalige Gesundheitsministerin Andrea Fischer, die Erklärung von München (Pflegende und Hebammen / Ein Plus für Gesundheit) der WHO unterschrieben. Sie erklärte, das Prestige der Hebammen zu stärken und das Potenzial dieser Berufsgruppe voll auszuschöpfen um eine hochwertige, effiziente, zugängliche und chancengleiche Gesundheitsleistung sicher zu stellen.

Unter den gegebenen Umstände kann hiervon kein Rede sein.

Wie sehen Sie die geschilderte Situation und wie gedenken Sie diese zu ändern?

Portrait von Ute Bertram
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hartleb,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Wahlfreiheit der Geburt und der Haftpflichtversicherung für Hebammen. Das hier entstandene Problem ist mir sehr bewusst. Auch ich befürworte, dass die Geburtenhilfe in Deutschland flächendeckend und dauerhaft gewährleistet bleibt.

Der Bundesgesundheitsminister hat hierzu erklärt, er sei zuversichtlich, dass eine langfristige Lösung möglich sei, zumal sich auch alle Beteiligten ihrer Verantwortung bewusst seien. Gegenwärtig prüft das Bundesgesundheitsministerium noch die rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere auch um der Gefahr entgegenzutreten, wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes mit anderen Berufsgruppen in Konflikt zu geraten.

Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass rechtzeitig vor dem Auslaufen der Haftpflichtversicherung eine Lösung gefunden werden wird, die den berechtigten Forderungen der freiberuflichen Hebammen gerecht wird. Jedenfalls werde ich dieses Anliegen im Rahmen meiner parlamentarischen Tätigkeit weiterhin aufmerksam verfolgen und auf eine rechtzeitige Lösung drängen, die Ihrem Berufsstand eine solide Existenz sichert.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Bertram