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Ute Berg
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Frage von Horst H. •

Frage an Ute Berg von Horst H. bezüglich Finanzen

Hallo Frau Berg,

warum dürfen sich Abgeordnete die Diäten erhöhen, wärend dem arbeitenden Bürger der Sparkurs verordnet wird ?
Warum kann diese Erhöhung Ihrer Bezüge im Schnelldurchgang beschlossen werden und weit wichtigere Beschlüsse, Versprechungen werden immer wieder vertagt, verschleppt ....
das sieht doch alles nach System und Masche aus...sich selbst für Müßiggang zu belohnen und dem Steuerzahler dafür das Geld aus der Tasche zu ziehen....?
Wie war das noch : Denk ich an Deutschland in der Nacht....

mfg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Höhn,

vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Abgeordnetendiäten.

Über dieses Thema wird zurzeit intensiv diskutiert. Das ist in Ordnung, denn wer ein öffentliches Amt bekleidet, muss sich Fragen nach seinem Einkommen gefallen lassen.

Daher antworte ich Ihnen gern wie folgt: Ein/e Abgeordnete/r hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, die Unabhängigkeit sichernde Entschädigung („Diät“) und eine entsprechende Altersabsicherung („Ruhegeld“). Beides wurde seit Januar 2003 nicht mehr erhöht. Seit diesem Zeitpunkt beträgt die Abgeordnetendiät 7.009 Euro brutto und muss, wie alle Löhne und Gehälter, versteuert werden. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder Ähnliches bekommen Abgeordnete nicht. Ich selbst gehe auch keinen Nebentätigkeiten, aus denen ich zusätzliche Einkommen beziehe, nach. Meine Arbeit als Abgeordnete füllt mich voll und ganz aus.

Mir ist klar, dass Abgeordnete damit mehr verdienen als viele ihrer Wählerinnen und Wähler. Den Bürgerinnen und Bürgern ist aber oft nicht bekannt, dass Abgeordnetendiäten deutlich niedriger sind als die Gehälter vieler Führungskräfte in der Wirtschaft, den Verbänden und den Gewerkschaften – und zwar nicht nur in den höchsten Hierarchiestufen. Und es ist häufig auch nicht bekannt, dass Abgeordnete oft länger als 60 Stunden pro Woche arbeiten. Den Besuchergruppen, die zu mir nach Berlin kommen, erläutere ich regelmäßig meinen prall gefüllten Terminkalender und fast alle sind überrascht und beeindruckt.

Ich finde es – wie oben bereits erwähnt - notwendig, dass über die Arbeit und das Gehalt von Abgeordneten Rechenschaft abgelegt wird. Und ich fände es gut, wenn die Entscheidung über die Höhe der Diäten und deren künftige Anpassungen auf eine unabhängige Kommission außerhalb des Bundestages übertragen werden könnte. Das Bundesverfassungsgericht hat aber entschieden, dass das Parlament selbst über die Höhe der Diäten entscheiden muss.

Künftig werden wir nun einen für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbaren Maßstab für die Erhöhung der Diäten haben. Diese werden sich zunächst in zwei Schritten an die Vergütung der Bürgermeister von Städten und Gemeinden mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern (B6) bzw. an die Vergütung einfacher Richter am Bundesgerichtshof (R6) anpassen. Die Tätigkeit und Verantwortung dieser beiden Berufsgruppen wird in etwa als vergleichbar mit der von Bundestagsabgeordneten angesehen. Daher steigt die Abgeordnetendiät zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro. Eine Anhebung der Diäten erfolgt künftig nur dann, wenn sich auch die Gehälter der beiden vergleichbaren Berufsgruppen erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Berg