
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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(...) Die bewusste Verhinderung gerichtlich festgelegter Umgangskontakte kann nunmehr über ein Ordnungsmittel sanktioniert werden und bleibt nicht - wie bisher - folgenlos. Dies wird das längst eingeleitete Umdenken zur Frage der Umgangskontakte zwischen getrennt lebenden Vätern und ihren Kindern weiter befördern und verfolgt damit ein wichtiges Anliegen zur Stärkung des Kindeswohls. (...)
(...) Wenn Sie als Privatmann religiöse Bekenntnisse ablehnen, ist das Ihr gutes Recht. Genauso selbstverständlich nehme ich für mich meine christliche Überzeugung in Anspruch. Das sind private Entscheidungen. (...)
(...) Die von Ihnen beobachteten und selbst erfahrenen Begrenzungen der Leistungen der sozialen Sicherungssysteme sind zum einen erforderlich, damit diese Systeme auf Dauer leistungsfähig bleiben; zum anderen tragen sie dazu bei, einen möglichst gerechten Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Leistungsempfängerinnen und -empfänger auf der einen Seite und der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler auf der anderen Seite zu wahren . (...)
(...) der Barunterhalt eines Kindes muss in der Regel von dem Elternteil aufgebracht werden, der nicht mit dem Kind zusammenlebt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). (...)
(...) in dem am 16. Dezember 2008 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetz (KiföG) hat die Bundesregierung mit der für 2013 vorgesehenen Einführung eines Betreuungsgeldes die herausragende Leistung der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder gewürdigt. Sie bringt damit zum Ausdruck, dass es ihr um echte Wahlfreiheit geht. (...)