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Ursula von der Leyen
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Frage von angelika k. •

Frage an Ursula von der Leyen von angelika k. bezüglich Familie

Warum dürfen geschiedene väter das halbe kindergeld vom kindesunterhalt abziehen, sowie halbe kindergeld zuschläge obwohl sie kaum oder keinen kontakt zu ihren kindern haben.
Warum gibt es nur umgangsrechte und keine umgangspflicht für geschiedene väter. sie sollten die betreuung der ferien zur hälfte übernehmen. die kinder haben 67 tage ferien eine alleinerziehende aber nur 30 tage urlaub.
Warum sollen grosseltern die alleinerziehenden in der betreuung der kinder unterstützen obwohl die väter die kinder wollten und nicht die grosseltern?
Warum soll ich die erziehung der kinder in fremde hände geben um als alleinerziehende vollzeit arbeiten zu können, nur damit der ex mann keinen ehegattenunterhalt mehr zahlen muss. ich habe die kinder nicht bekommen um sie fremdbetreuet und erzogen zu bekommen?
Ich arbeite im kindergarten und erlebe das kinder zum statussymbol werden und nicht aus liebe zum kind. das recht auf ganztagesbetreuung wird zum recht auf abschiebung der kinder und nicht zur bewusten entscheidung für ein kind aus liebe und fürsorge zum kind. die veratwortung für die beziehung weicht dem status und der freiheit. man hat ein kind wie ein auto. wen ich meine zeit nicht mit ihm vebringen will stelle ich es in die garage.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kraft,

durch die Betreuung in Tageseinrichtungen soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Die Aufgabe "Förderung" wird dabei ganzheitlich verstanden. Zum einen ist sie auf die gesamte Persönlichkeit gerichtet, zum anderen umfasst sie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII ) die drei Teilaspekte Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Um Kindern gerecht zu werden, müssen diese Aspekte stets zusammen im Blick gehalten werden. Angebote von Tageseinrichtungen sollen sich an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Das heißt auch, dass je nach Situation die Unterstützung einer Familie und die Ergänzung der Familienerziehung auf unterschiedliche Weise notwendig sein können. Immer aber geht es um die Förderung des Kindes im umfassenden Sinn - nie um eine bloße Versorgung oder irgendeine Notlösung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen