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Ursula von der Leyen
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Frage von Dorle L. •

Frage an Ursula von der Leyen von Dorle L. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich kann nicht nachvollziehen, welche Disskussion hier um die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt geführt wird. Ich kann auch nicht nachvollziehen, weshalb ihre Vorschläge zur Verschärfung des Kinder- und Jugendschutzes abgelehnt worden sind.
In Deutschland wird viel über Kinder geredet (besonders wenn Wahlkampf ist), aber effektiv sind sie jedem egal. Sogar in Amerika, dem Land der großen Freiheit gibt es ein Alkoholverbot für unter 21 Jährige.
Warum geht man den Kinder- und Jugendschutz nicht rigeroser an? Mit Prävention und Freiwilligkeit erreicht man augenscheinlich nichts!!!!! Der Mensch ist wohl definitiv so, dass er knallharte Grenzen braucht.
In Amerika gibt es im Netz einen digitalen Pranger für vorbestrafte Kinderschänder. Hier haben diese Ekel Persönlichkeitsschutz, ziehen um, und können in einer neuen Stadt wieder als Trainer oder nette Nachbern agieren. Weshalb gibt es das bei uns nicht?
Warum hat der Kinderschutz/Bildung/Erziehung in diesem Staat eine so geringe Lobby?
Warum antworten sie den Leuten, die gegen die Sperrung kinderpornografischer Seiten sind nicht knallhart das sie krank im Kopf sind? Warum enfernt man diese Seiten nicht europaweit - weltweit? Warum haben Kinder keine in der Verfassun verbrieften Rechte, sondern sind nach Artikel 6 sozusagen das Eigentum ihrer Eltern? Warum nimmt der Staat als Wächter seine Aufgabe nicht ernster?
Das mit dem neuen Elterngeld ist eine schöne Sache, aber man muss sich auch um die Kinder kümmern, die da sind!!!!!!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Liedtke,

Wenn Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt erfahren, ist das konsequent zu ächten und konsequent zu ahnden. Daher ist oberste Priorität meiner Arbeit, Gewalt zu bekämpfen, Kinderschutz präventiv und erfolgreich zu gestalten. Es geht dabei darum, jede Form der Gewalt zu vermeiden, aber sich auch um die jungen Opfer zu kümmern, die wirksame Hilfe brauchen.

Die Bekämpfung der Kinderpornographie in Deutschland ist dabei nur ein Baustein in der Gesamtstrategie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verfolgt. Mit dem Gesetz gilt der Grundsatz des Löschens vor dem Sperren von Seiten mit kinderpornografischem Inhalt. In Deutschland selbst können diese Seiten auch schnell gelöscht werden, in Europa haben wir Richtlinien, die die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden enorm erleichtern. Es gibt aber Länder auf dieser Welt, da sind die Mittel, an die Verbreiter von Bildern vergewaltigter Kinder heranzukommen äußerst beschränkt oder gar nicht vorhanden. Damit wird es für uns schwer, diese Seiten weltweit zu löschen. Dann ist Sperren das Mittel der Wahl. Nur so erreichen wir, dass die Zugänge zu diesen Seiten erschwert werden und die Betroffenen nicht stets von neuem viktimisiert werden.

Es ist natürlich im Rahmen einer Gesamtstrategie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auch und in erster Linie wichtig, die Täter zu verfolgen und zu stellen und die Opfer zu identifizieren. Mit dem Kinderpornografiebekämpfungsgesetz setzen wir auch hier an. Bisher wurden eher sporadisch Seiten mit kinderpornografischem Inhalt gemeldet oder identifiziert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen