Portrait von Ulrike Scharf
Antwort 10.03.2014 von Ulrike Scharf CSU

(...) Juni 2012 verhält es sich so, dass dieser nur ein Jahr, also bis Juni 2013, rechtlich bindend war. Durch den Volksentscheid wurde die Stadt München als Gesellschafterin an der Zustimmung zu dem notwendigen Gesellschaftsbeschluss über den Baubeginn gehindert. Die Stadt München hat in der Gesellschafterversammlung der FMG ein Vetorecht. (...)