(...) In Bayern hat man diese Frist auf vier Wochen festgelegt. Die Gemeinden übergeben mangels geeigneter eigener Einrichtungen die Tiere in der Regel den von den örtlichen Tierschutzvereinen getragenen Tierheimen und rechnen entweder einzeln je Fundtier ab oder bezahlen eine jährliche Kopfpauschale je Einwohner an die Tierheime. (...)
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