
(...) Und ob eine Abstimmung eine Gewissensfrage ist, kann nur jeder einzelne Abgeordnete für sich entscheiden, das ist nämlich das vertrackte an diesem Gewissen. Kurz: nein, die Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung war nicht "frei" gegeben, nein, ich erwarte keine Repressalien und dass ich mich für ein abweichendes Stimmverhalten rechtfertige ist selbstverständlich, das habe ich wie gesagt mit dem Eintritt in die Fraktion als Geschäftsgrundlage anerkannt und erwarte dies ja auch von den Kolleginnen und Kollegen. (...)