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Frage von Peter K. •

Frage an Ulrich Kelber von Peter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kelber,

kürzlich ist die Selbstanzeige bzgl. Steuerhinterziehung eines bekannten Fußballmanagers bekannt geworden. Wie außerdem bekannt wurde, liegen ca. 20,000 Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern vor. Außerdem wird das Instrument der Selbstanzeige seit Jahren benutzt, auch, wie man hört, von Politikern.

Meine Fragen.
1) Wurde mit der Bekanntgabe der Selbstanzeige des erwähnten Fußballmanagers das Steuergeheimnis verletzt? Wenn ja, von wem? Wenn nein, warum nicht? Wird in der Sache ermittelt?
2) Gesetzt den Fall, eine staatliche Stelle hätte die Informationen über den Fall an die Öffentlichkeit weitergeleitet, was halten Sie davon?
3) Sollten nicht auch die anderen 20.000 Selbstanzeigen veröffentlicht werden, insbesondere die von Politkern, falls vorhanden? Wenn nein, warum nicht?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Peter Kanzow

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kanzow,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Fragen der Steuerhinterziehung und Selbstanzeigen.
Meines Wissens hat der bekannte Fußballmanager bereits Anzeige gegen Unbekannt gestellt, weil mit dem Bekanntwerden seiner Selbstanzeige sein Steuergeheimnis verletzt wurde. Insofern wird in der Sache bereits ermittelt, ja. Wer die Informationen an die Presse weitergegeben hat, kann ich Ihnen nicht sagen, vielleicht fragen Sie da mal bei der Redaktion des Münchener Wochenmagazins nach.
Es war sicher keine staatliche Stelle, die die Informationen über diesen Fall veröffentlicht hat, sondern wenn, dann hat ein einzelner Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin diese Informationen an ein Magazin weitergegeben - aus welchem Grund auch immer. Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Bekanntwerden des Falles lediglich bestätigt, dass sie ermittelt.
Ich persönlich bin für die Abschaffung der Selbstanzeigemöglichkeit, auch wegen der Anonymität, die diese sichern soll. Ich bin aber auch sicher, wenn es Politiker unter den Selbstanzeigern gibt, dass diese Informationen über kurz oder lang ihren Weg in die Öffentlichkeit finden. Spätestens wenn eine Staatsanwaltschaft ermitteln will, muss ja die Immunität aufgehoben werden, dann ist es vorbei mit der Anonymität.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber