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Frage von Martina B. •

Frage an Ulrich Freese von Martina B. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Freese,

meine Familie macht sich große Sorgen bezüglich des Kohleausstiegsgesetzes. Konkret geht es uns um den §42, der aus dem Kohleausstiegsgesetz mehr ein KohleEinstiegsgesetz macht. Nach §42 wäre es unter anderem möglich, Kohleabnahmegarantien abseits der von der Kohlekommission bewilligten Menge zu vereinbaren, die Kohleindustrie wird fälschlicherweise als "energiewirtschaftlich notwendig" deklariert und damit und am schlimmsten, es wird der Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Energieunternehmen ermöglicht, die am Ende unkündbar, intransparent und sehr sehr teuer (4 Milliarden Euro) für die kommenden Generationen sein werden.

Warum wollen Sie exklusiv mit RWE einen Vertrag zur Kohleförderung in Garzweiler II bis 2038 abschließen, wie der neue §42 des Kohleausstiegsgesetztes, wenn dieses beschlossen wird, das erlauben würde, anstatt den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern und alles daran zu setzen, die 1,5°-Grenze einzuhalten?

Vielen Dank für Ihre Antwort und besorgte Grüße
M. B.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau Bonertz,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Behauptung, dass es sich um einen intransparenten Prozess
handelt teile ich nicht. Alle Verfahrensschritte in der „Kommission für Wachstum, Strukturwandel
und Beschäftigung“ (KWSB) und im Deutschen Bundestag sind mit großer Öffentlichkeit medial
begleitet worden. Alle Dokumente sind öffentlich zugänglich und für Jedermann einsehbar.
Dem nun beschlossenen „Strukturstärkungsgesetz“ (StstG) und
„Kohleverstromungsbeendigungsgesetz“ (KVBG) ist ein sehr langer und intensiver Meinungsbildung-
und Beratungsprozess in der KWSB vorausgegangen, der, bei einer Gegenstimme, in einem von den
Beteiligten getragenen Kompromiss mündete. Dabei wurde sowohl die Erreichung der
klimapolitischen Ziele, aber auch die Belange und Zukunftsfähigkeit der betroffenen Menschen in
den Kohleregionen und der betroffenen Unternehmen berücksichtigt.
Der von Ihnen benannte § 42 des Entwurfes des KVBG, dessen Inhalte sich nun im § 49 der durch den
Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung des KVBG wiederfinden, ermächtigt die
Bundesregierung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den bergbautreibenden
Unternehmen, dessen Ziele und Inhalte ganz klar definiert sind.
Ich empfehle Ihnen dazu auch die §§ 40-47 des KVBG einzusehen.
Der konkrete Gesetzestext lautet nun:
§ 49 Ermächtigung der Bundesregierung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags
Zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung kann das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie für die Bundesrepublik Deutschland mit den Betreibern oder einem Betreiber
von Braunkohleanlagen und weiteren, von der Reduzierung und Beendigung der
Braunkohleverstromung unmittelbar betroffenen Braunkohletagebauunternehmen, einen öffentlich-
rechtlichen Vertrag schließen, mit dem die aus den §§ 40 bis 47 folgenden Rechte und Pflichten
zusätzlich vertraglich geregelt werden, in dem im Zusammenhang mit der Reduzierung und
Beendigung der Braunkohleverstromung Regelungen zu den Planungs- und Genehmigungsverfahren,
zur bergrechtlichen Verantwortung der Tagebaubetreiber und zur sozialverträglichen Umsetzung
geregelt werden, in dem die Verwendung der Entschädigung geregelt wird, in dem die
Voraussetzungen und Rechtsfolgen bei Änderungen der Verhältnisse geregelt werden und in dem
Rechtsbehelfsverzichte der Betreiber geregelt werden.
Der Vertrag bedarf der Zustimmung des Bundestages.
Den vollständigen Gesetzestext können Sie im Dokumentations- und Informationssystem des
Deutschen Bundestages einsehen. Hier der entsprechende Link:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2587/258735.html
Den Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages, der noch der Zustimmung des Deutschen
Bundestages bedarf, können Sie auf den Internetseiten des BMWi einsehen.
(https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/oeffentlich-rechtlicher-vertrag-zur-
reduzierung-und-beendigung-der-braunkohleverstromung-entwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=4)
Auch hierzu wird es im September 2020, vor der Entscheidung des Deutschen Bundestages, eine
öffentliche Anhörung im zuständigen Wirtschafts- und Energieausschuss geben.
Sowohl das Gesetz als auch der öffentlich-rechtliche Vertrag treffen ganz konkrete Vereinbarungen
zum Ausstieg aus der Kohleverstromung und zur Milderung der Folgen des Ausstiegs für die
betreffenden Region, die betroffenen Menschen und die betroffenen Unternehmen.
Sie dürfen nicht übersehen, dass die bergbautreibenden Unternehmen in ihren Regionen einen
erheblichen Wirtschaftsfaktor darstellen und bei mir in der Lausitz mehr als 20.000, weitestgehend
tarifvertraglich gebundene, direkte und indirekte Industriearbeitsplatze bieten. Der plötzliche
Wegfall dieser Wertschöpfungsketten, durch einen sofortigen Kohleausstieg, hätte für die
betreffenden Regionen weitere verheerende Folgen.
In meinem Wahlkreis, in der Lausitz, haben wir die Folgen des Wegfalls ganzer
Wertschöpfungsketten in den 90iger Jahren hautnah erleben müssen. Neben dem dramatischen
Rückgang der Bergbau- und Energiewirtschaft, ist die Textilindustrie, die Glasindustrie fast gänzlich
zusammengebrochen, auch der Chemiestandort Guben ist wesentlich kleiner geworden. Die Folgen
für die Menschen und die Wirtschaft in der Lausitz waren einschneidend und gravierend. Rund
300.000 Bürgerinnen und Bürger haben die Region seitdem verlassen, mit dramatischen
Auswirkungen auf die urbane Entwicklung.
Dies alles haben die Menschen in der Lausitz 30 Jahre später noch genau im Kopf.
Mit dem jetzt beschlossenen Kohleausstieg darf sich eine derartige Entwicklung nicht wiederholen.
Deshalb setzt ein zeitlich definierter, sukzessiver Ausstieg aus der Kohleverstromung und den damit
verbunden Wegfall der Wertschöpfungsketten, im Interesse der in den Bergbauregionen lebenden
Menschen, verantwortliches Handeln voraus.
Den betroffenen Regionen muss die Möglichkeit gegeben werden, neue Wertschöpfungsketten zu
entwickeln und aufzubauen.
Den Menschen in den betroffenen Regionen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich neu zu
orientieren und anzupassen.
Ich hoffe, dass meine Sichtweisen, als einer, der in mehr als 30 Jahre, in unterschiedlichen
Funktionen, diese harten Prozesse mitgestaltet und -begleitet hat, auf ihr Verständnis trifft.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Freese

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