Wie stehen Sie zu einer Reform des Unterhaltsrechts (S. Eckpunktepapier von Dr. M. Buschmann vom 23.08.2023; Pressemitteilung 53/2023)?
Sehr geehrte Frau Schauws, am 25.08.2023 legte der Bundesjustizminister Dr. M. Buschmann ein Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts vor. Wegen des Bruchs der Ampel wurde es dann nicht weiter verfolgt. Ich halte das Unterhaltsrecht für dringend reformbedürftig, da die jetzt geltende Regelung oft nicht der heutigen Lebenspraxis entspricht und dadurch ungerecht ist. Zahlende Parteien, denen ein häufiger Kontaktzu ihren Kindern wichtig ist, werden im Moment für ihr Angagement in Bezug auf regelmäßig häufigen Kontakt zu ihren Kindern finanziell benachteiligt (Vorhalten von Wohnraum, Vorhalten von Dingen des täglichen Gebrauchs (Kleidung, Lebensmittel, Drogerieartikel, etc.) Ausgaben für Aktivitäten, etc.) Eine gerechtere Regelung, z. B. wie Herr Dr. Buschmann (s.oben) sie vorschlug, sehe ich deshalb als dringend erforderlich.

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Als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzen wir uns dafür ein, dass nach einer Trennung oder Scheidung eine partnerschaftliche, am Kindeswohl orientierte Betreuung minderjähriger Kinder durch beide Elternteile gewährleistet ist. Dazu möchten wir die Rahmenbedingungen im Unterhaltsrecht gezielt verbessern.
Insbesondere sollen die Betreuungsanteile vor und nach der Trennung fair berücksichtigt werden – selbstverständlich ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden. Wir fordern ausgleichende Regelungen im Unterhaltsrecht, die nicht zu mehr Konflikten zwischen Elternteilen führen. Die Entlastung eines Elternteils darf nicht unverhältnismäßige Belastungen für den anderen nach sich ziehen. Dabei legen wir großen Wert darauf, auch die tatsächlichen finanziellen Lasten der Eltern in die Bewertung der Betreuungsanteile einzubeziehen.
Dass eine entsprechende Reform aufgrund des plötzlichen Endes der Ampel-Koalition nicht mehr zustande kam, bedauern wir sehr. Auch in der Opposition werden wir uns weiterhin mit Nachdruck für ein ausgewogenes Unterhaltsrecht einsetzen, stets mit dem Kindeswohl als oberstem Ziel.