
(...) Im Detail: Rheinland-Pfalz hat seine Kommunen angewiesen, jede Verpartnerung ebenso wie jede Eheschließung im jeweiligen Trausaal und durch einen Standesbeamten durchführen zu lassen. Jedes verpartnerte Paar hat in RLP beamtenrechtlich die gleichen Rechte wie jedes verheiratete Paar. (...)