(...) Im Detail: Rheinland-Pfalz hat seine Kommunen angewiesen, jede Verpartnerung ebenso wie jede Eheschließung im jeweiligen Trausaal und durch einen Standesbeamten durchführen zu lassen. Jedes verpartnerte Paar hat in RLP beamtenrechtlich die gleichen Rechte wie jedes verheiratete Paar. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

