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Udo Bullmann
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Frage von Christoph H. •

Frage an Udo Bullmann von Christoph H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Abgeordneter Bullmann,

bezüglich der kommenden Beratungen zum ACTA habe ich einige Fragen:

Ist des richtig, dass das Abkommen für die EU verpflichtend, für den Initiator (die USA) hingegen unverbindlich ist?

Denken Sie, das die Interessen von Rechteinhabern elementaren Dingen wie Meinungsfreiheit, Datenschutz und anderen Grundrechten übergeordnet werden dürfen?

Ist es Ihrere Meinung nach vertretbar, Internetprovider quase dazu zu verpflichten kontinuierlich den Adtenverkehr zu überwachen? Von den entstehenden Kosten mal abgesehen, birgt dass nicht auch enormes Potential des Missbrauchs?

Mit freundlichen Grüßen aus Kassel

Christoph Hoop

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hoop,

vielen Dank für Ihre Fragen zu ACTA.

In den letzten Wochen und Monaten hat sich in Bezug auf dieses Handelsabkommen im Europäischen Parlament viel bewegt. Nachdem sich fünf Ausschüsse dagegen ausgesprochen hatten, hat in der letzten Plenarsitzung vor der sitzungsfreien Sommerzeit, am 4. Juli, auch das Plenum in Straßburg das endgültige Aus von ACTA in Europa besiegelt. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, die sich in vorderster Linie dafür ausgesprochen hatten, das Abkommen abzulehnen, begrüßten diese Entscheidung.

Die Notwendigkeit, geistiges Eigentum international zu schützen und Produktpiraterie zu bekämpfen, ist unumstritten. Allerdings dürfen diesbezügliche Regelungen nicht dazu führen, dass Grundrechte eingeschränkt oder der Datenschutz aufgeweicht werden. Offenheit und Transparenz müssen auch in solchen Verhandlungen gelten.

Die sozialdemokratische Fraktion hat im Laufe der Verhandlungen viele Aspekte des ACTA-Abkommens bemängelt. Obwohl bezüglich der Rechtsverbindlichkeit für die USA die Europäische Kommission mit Verweis auf Artikel 2.1 des ACTA bekräftigt hat, dass es sich um ein für alle Vertragsparteien verbindliches Abkommen handelt ( http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2011-001447&language=DE ), ist einer Studie des Europäischen Parlaments zufolge jedoch umstritten ob dieses Abkommen in den Vereinigten Staaten überhaupt verfassungskonform ist. (Genannte Studie finden Sie unter folgendem Link: http://www.europarl.europa.eu/committees/en/INTA/studiesdownload.html?languageDocument=EN&file=43731 . Siehe insbesondere Seite 18-19 für die Ratifizierung von ACTA in den USA). Des Weiteren haben sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dafür eingesetzt, dass das Ansinnen abgewehrt wurde, Internetprovider dazu zu verpflichten, Internetangebote einzuschränken oder Internetnutzern den Netzzugang zu sperren. Trotz dieser aufgenommenen sozialdemokratischen Forderung im ACTA-Text, reichten diese Verbesserungen allerdings nicht aus, um unsere Zustimmung für dieses Gesetz zu sichern. ACTA war eindeutig das falsche Instrument, um geistiges Eigentum in der EU zu verteidigen.

Mit freundlichen Grüßen,
Udo Bullmann

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