Torsten Wrage
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Frage von Joachim P. •

Frage an Torsten Wrage von Joachim P. bezüglich Recht

Der BGH hat die Assekuranzen in Deutschland nach jüngst ergangenem rechtskräftigen Urteil zur Transparenz in ihrem Finanzgebaren gegenüber dem Verbraucher und dem Staat verpflichtet.
Frage:
Sollte der Banken-und Sparkassensektor in Deutschland in gleicherweise zur Transparenz in seinem Finanzgebaren insbesondere bei der Gestaltung seiner Zinsstruktur für Dispostionskredite (s.a. Hamburger Abendblatt Kommentar letzte Woche ) gesetzlich verplichtet werden? Sollte Alg-Empfängern das Recht eingeräumt werden, hochverzinsliche Dispostionskredite in niegrigverzinslichte Ratenkredite umzuschulden, bisher wird dieser Zielgruppe dieses Recht sogar von öffentlich-rechtlichen Sparkassen vorenthalten!
Sollte der gesetzlich festgelegte Unterhaltssatz von Euro 345.-/332.- Alg II von Zinszahlungen freigestellt werden, um weitere Verelendung zu verhindern? Sollten diese Zinszahlungen vom Staat übernommen werden? oder sollte das Insolvenzrecht entsprechend zu Lasten der Gläubiger geändert werden?

Halten Sie die Frage" Können wir uns den Sozialstaat überhaupt noch leisten" für ebenso absurd wie die unmögliche Frage von Tschechen an die realen Hamburger " Können wir es uns überhaupt noch leisten, das Wasser der Elbe einfach über Dresden nach Hamburg rauschen zu lassen, wo doch die Hamburger das Wasser der Elbe einfach ungestaut und unkommentiert in die Nordsee stromern lassen?

Danke! für die Antwort!

Antwort von
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Sehr geehrter Herr Petrick
Die große Verschuldung der privaten Haushalten ist ein wirkliches Problem. Mit der privaten Insolvenz ist sicher schon ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch fehlt noch der eine oder andere Punkt. Der von Ihnen genannte Bereich der Dispositionskredite sehe ich problematisch. Sicher kann ich verstehen, wenn Banken einem verschuldeten Menschen kein Dispositionskredit geben, jedoch sollten sie schon vorhandene Dispositionskredite in günstige Ratenkredite umwandeln. Ebenfalls sollte jeder überhaupt ersteinmal das Recht auf ein Konto haben. Ist eine Privatperson so verschuldet, daß ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, soll meiner Meinung nach auch ein Dispositions- - und Ratenkredit mit in die Insolvenz einbezogen werden.