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Torsten Koplin
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Frage von René S. •

Frage an Torsten Koplin von René S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Koplin,

da ich wie viele andere unverheiratete Väter ohne Sorgerecht (und praktisch ohne durchsetzbares Recht auf Umgang) und ungewollt getrennt von meiner 3-jährigen Tochter lebe, würde ich gern wissen welche Schritte gegen diesen, verglichen mit anderen europäischen Ländern, Rechtsmangel unternommen werden können. Gerade im Hinblick darauf, dass der zunehmenden Zahl von überforderten Alleinerziehenden Müttern entgegengewirkt wird und viel wichtiger den betroffenen Trennungskindern ihr Recht auf beide Elternteile eingeräumt werden kann, sofern nicht trifftige Gründe dagegen sprechen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rene Simon,

vielen Dank für die Anfrage, deren Beantwortung nicht ganz einfach ist. Denn zum einen handelt es sich in der Frage des Erziehungs- bzw. Umgangsrechts immer um eine ganz individuelle Situation. In diese kann und will ich mich nicht einmischen. Zum anderen geht es um rein rechtliche Fragen. Aus meiner Sicht haben beide Eltern Rechte und Pflichten für die Kinder gemeinsam zu sorgen. Das setzt im Interesse der Kinder, welches immer im Mittelpunkt stehen muss, ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wichtigen Fragen voraus. Deshalb sollte in jedem Fall diese Übereinstimmung gesucht und unter den jeweiligen konkreten Umständen erzielt werden. Sollte dies nicht ohne weiteres möglich sein, kann durchaus die Hilfe des Verbandes "Alleinstehender Mütter und Väter e. V." gesucht werden. Er hat vor einiger Zeit einen Vertragsentwurf zur Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts ausgearbeitet. Sehr wohl weiß ich, dass es trotz allem Fälle gibt, die einen Elternteil benachteiligen. Eine Schlechterbehandlung eines Elternteils verstößt gegen Artikel 14 der Europäischen menschenrechtskonvention. Sie, Herr Simon, verwiesen bereits hierauf. Der Bundesgerichtshof hat jüngst in seinem Urteil XII ZB 40/02 Vätern dahin gehend den Rücken gestärkt, dass sie als enge Bezugspersonen des Kindes ausdrücklich ein Umgangsrecht haben, sofern dies dem Kindeswohl dient. Ich bin gewillt - unabhängig von der Wahl in den Deutschen Bundestag - mich für die strikte Einhaltung des Diskriminierungsverbotes stark zu machen.

Mit freundlichen Grüssen
Torsten Koplin

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