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Frage von Renate S. •

Frage an Tobias Thalhammer von Renate S. bezüglich Gesundheit

möchte gerne ihre stellungnahme wie sie den nichtraucher und raucherschutz intigrieren können. es sollte doch für beide seiten eine lösung gefunden werden.

mit freundlichen grüssen
Renate

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Antwort von
FDP

Hallo Frau Spiller,

erlauben Sie mir bitte anfangs die Feststellung, dass ich als überzeugter Nichtraucher dennoch das totale bayerische Rauchverbot ablehne. Die kürzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht den Handlungsbedarf in Bayern.

Getränkelastige, inhabergeführte Stehkneipen sind gesondert zu behandeln. Wie der Wirt selbst entscheidet, wie er sein Lokal einrichtet oder welche Getränkekarte er anbietet, so soll er auch die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob er seine Einraumgastronomie als Raucher- oder Nichtraucherlokal ausrichtet. Beides ist deutlich zu kennzeichnen.

Anders zu behandeln sind Gastronomiebetriebe wie Speiselokale, in denen sich auch Kinder aufhalten und selbst manchem Raucher das Essen bei reiner Luft besser schmeckt. Doch auch hier spricht nichts gegen einen speziellen Nebenraum als Raucherzimmer.

Die Ungleichbehandlung von Steh- und Essenslokalen trägt den Bedürfnissen der Gastronomie, der Raucher und auch der Nichtraucher Rechnung. Das Bundesverfassungsgericht hat eine vernünftige und realitätsnahe Empfehlung abgegeben und ist eine vernünftige Annäherung zum Mit- und Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern.

Viele Grüße
Tobias Thalhammer