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Tina Fischer
SPD
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Frage von Thomas K. •

Wie sehen sie den Stand der Umsetzung des Lärmschutzes im Umfeld des BERs - Teil2?

Ihre Antwort vom 10.09.2024 zur Umsetzung des Lärmschutzes im Umfeld des BERS wurde leider nur unzureichend beantwortet. Aus diesem Grunde wiederhole ich meine Anfrage.

In ca. 1/2 Jahr endet das Schallschutzprogramm am BER. Wenn die Lärmschutzmaßnahmen bis dahin nicht abgeschlossen sind - verliert der Planfeststellungsbeschluss seine Gültigkeit, weil er nicht vollständig umgesetzt ist oder passiert einfach garnichts und die Betroffenenen werden mit ihren Problemen, dem nicht umgesetzten Schallschutz und dem zunehmenden Fluglärm von der Politik völlig alleine gelassen?

Ich erwarte in Ihrer Antwort ganz konkrete Maßnahmen, wie die politisch Verantwortlichen dieses Problem bis zum 4. November 2025 lösen werden und welche rechtlichen Folgen sich für der den Planfeststellungsbeschluss ergeben, wenn der Schallschutz nur marginal umgesetzt wurde.

Die Einrichtung einer unabhägigen Ombudsstelle ist zwingend erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie schon erwähnt haben, endet die Antragsfrist für Schallschutzmaßnahmen am 04. November 2025 und damit fünf Jahre nach der Inbetriebnahme des BER. Alle Anträge die bis dahin eingehen, werden noch bearbeitet.

Die Schutzziele Lärmschutz sind Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses und geben für das Schallschutzprogramm BER vor, welche Anforderungen durch die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen erfüllt werden müssen. Dabei gelten unterschiedliche Vorgaben für Tagschutz- und Nachtschutzgebiet.

Der Planfeststellungsbeschluss selbst ist von dem Auslaufen der Frist im November nicht berührt.

Auf die endende Frist hat die FBB, das Dialogforum und weitere Vertreterinnen und Vertreter seit geraumer Zeit öffentlich hingewiesen. Ich möchte daher auch nochmals alle ermutigen die Anträge auf Schallschutzmaßnahmen schnellstmöglich zu stellen. Ich weiß, dass es hier für einige Betroffene noch viele Unklarheiten und Besonderheiten gibt. Daher habe ich mich mit diesem Anliegen bereits an den damaligen Infrastrukturminister, Reiner Genilke, und die FBB gewandt. Gerne fasse ich hier noch einmal nach.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Tina Fischer

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