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Frage von Thomas K. •

Welche politischen Maßnahmen ergreift das Land Brandenburg nach Auslaufen der Antragsfrist für Schallschutzmaßnahmen im Umfeld des BERs - 3. Anfrage?

Ihre Antwort vom 10.09.2024 und 23.05.2025 zur Umsetzung des Lärmschutzes im Umfeld des BERs wurde leider nur unzureichend beantwortet. Aus diesem Grunde wiederhole ich meine Anfrage.

Die Antragsfrist für das Schallschutzprogramm am BER endete am 04.11.2025. Doch die Umsetzung der erforderlichen schallschutztechnischen Maßnahmen ist auf einem niedrigen Stand

- knapp 8000 Umsetzungen sind offen

- 7700 Haushalten haben Enschädigungen erhalten-aber welchen Schallschutz?

Verliert der PFB damit seine Gültigkeit, da er in zentralen Punkten nicht umgesetzt wurde?

Wie reagiert die Landesregierung?

Wenn die Lärmschutzmaßnahmen bis dahin nicht abgeschlossen sind - verliert der Planfeststellungsbeschluss seine Gültigkeit, weil er nicht vollständig umgesetzt ist oder passiert einfach garnichts und die Betroffenenen werden mit ihren Problemen, dem nicht umgesetzten Schallschutz und dem zunehmenden Fluglärm von der Politik völlig alleine gelassen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie haben Recht, die Antragsfrist für das Schallschutzprogramm endete am 4. November 2025, fünf Jahre nach Inbetriebnahme des Flughafens. Dieses Datum ergibt sich aus dem Planfeststellungsbeschluss. 

Auf dieses Fristende haben die FBB, das Dialogforum und weitere Vertreterinnen und Vertreter bereits seit geraumer Zeit öffentlich hingewiesen. Ich habe mich auch dafür eingesetzt, dass alle Betroffenen von der FBB nochmals schriftlich über diese Frist informiert und über die entsprechenden Handlungsoptionen aufgeklärt werden. Eine Verlängerung der Frist war aufgrund der Regelungen im Planfeststellungsbeschluss leider nicht möglich. 

Das bedeutet, dass alle Anspruchsberechtigten, die eine Anspruchsermittlung aus dem Jahr 2022 oder früher haben, die Schallschutzmaßnahmen bis zum Ende dieses Jahres umgesetzt haben müssen. 

Alle, die ihre Anspruchsermittlung nach 2022 erhielten, haben ab dem Jahr, in dem sie diese Ermittlung erhalten haben, noch drei Jahre Zeit für die Umsetzung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Tina Fischer

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