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Tilman Kuban
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Frage von Martin T. •

Sehr geehrter Herr Kuban, warum wird nicht eine Spekulationsfrist (gerne auch eine lange, z.B. 5 oder 10 Jahre) auf Aktiengewinne eingeführt, nach deren Ablauf eine Veräußerung steuerfrei ist?

Die Wiedereinführung einer solchen Steuerfreiheit nach einer ggf. langjährigen Spekulationsfrist würde eine Anlage in Aktien gerade zur privaten Altersvorsorge deutlich attraktiver machen. Ist dies von der Bundesregierung nicht gewollt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter T.,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen ein wichtiges Thema an: Die Förderung der privaten Altersvorsorge ist ein zentrales Anliegen der CDU. Gerade angesichts der demografischen Entwicklung müssen wir Anreize schaffen, damit mehr Menschen zusätzlich zur gesetzlichen Rente selbst vorsorgen – etwa über Aktien und Fonds.

Die CDU ist Teil der Regierungskoalition, und wir setzen uns innerhalb der Regierung aktiv dafür ein, die Rahmenbedingungen für private Vorsorge zu verbessern. Auch die Diskussion um eine Reform des Einkommensteuerrechts und der Kapitalertragsbesteuerung ist aktuell wieder im Gange. 

Die vollständige Wiedereinführung einer Spekulationsfrist ist derzeit jedoch nicht Teil der Koalitionsvereinbarungen. Dennoch nehmen wir Ihre Anregung gerne mit und werden prüfen, inwieweit eine solche Regelung langfristig zu einer besseren Vorsorgelandschaft beitragen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Tilman Kuban

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