(...) Der Hamburger Entwurf für ein Strafvollzugsgesetz schafft keine hinreichende Abgrenzung zwischen den Regelungen im Erwachsenenvollzug und im Jugendvollzug. Das gilt insbesondere auch für die von Ihnen erwähnten Sicherungsmaßnahmen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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