Dr. Till Backhaus
Till Backhaus
SPD
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Frage von Andreas G. •

Frage an Till Backhaus von Andreas G. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Backhaus,

Sie halten an der Abwasserregelung für Kleingärten fest. Unsere Kleingartenanlage "An der Laak" in Warnemünde liegt im Moorgebiet. Bisher haben Sie keiner Ausnahmeregelung zugestimmt.
Seit etwa 4 Wochen ist unsere Gartenanlage komplett überschwemmt. Das Wasser steht teilweise über 70 cm hoch. Hätten wir schon Kunststoffsammelgruben, würden diese munter durch die Anlage schwimmen. Es ergeben sich zwei Fragen:

1. Gibt es die Möglichkeit bei schwierigen Bodenverhältnissen eine Ausnahmeregelung zu erlassen? und/oder

2. Können Sie dafür Sorge tragen, dass der Abwasser- und Bodenverband seine Aufgaben bezüglich der Wasserregulierung, in diesem Fall das Schöpfwerk Rostock Groß-Klein, auch wahrnimmt.

Die Fragen sind zwar etwas persönlich, aber es bertifft etwa 700 Kleingärten in Warnemünde.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Günther

Dr. Till Backhaus
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Günther,

ich habe volles Verständnis für die Sorgen der Kleingärtner. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass in diesem Sommer gerade auch in Rostock die durchschnittliche Niederschlagsmenge um 400 Prozent überschritten wurde. In einer solchen Extremsituation kann ein auf die „übliche“ Regensituation eingestelltes Schöpfwerk keine zufriedenstellende Entwässerung leisten. Dafür wurde es nicht gebaut. Überschwemmungen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes können daher, so bedauerlich dies für die Betroffenen auch ist, unter diesen extremen Bedingungen nicht verhindert werden. Auch eine Modernisierung würde nicht zu der enormen Steigerung der Pumpleistung führen, die erforderlich wäre, um die jetzige Situation ohne Überschwemmungen beherrschen zu können.

Leider bewahrheitet sich jetzt gerade in solchen Situationen wieder, dass Kleingartenanlagen überwiegend in solchen Gebieten angelegt wurden, die für eine Wohn- und Gewerbeansiedlung auf Grund der schwierigen Bedingungen nicht geeignet waren.

Bei meinem Besuch in den Rostocker Kleingartenanlagen „Am Moor“ und am „Wiesengrund“ im April 2011 haben wir über den Einbau von abflusslosen Sammelgruben in Gebieten mit hohem Grundwasserstand diskutiert. Dabei wurde hervorgehoben, dass hohe Grundwasserstände immer die Gefahr des Aufschwimmens entleerter oder teilgefüllter Behälter mit sich bringen und deshalb besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen.

Ich habe auch stets betont, dass die Entscheidung, mit welchen Maßnahmen in den jeweiligen Kleingartenvereinen die Umweltanforderungen konkret umgesetzt werden können, zwingend vor Ort zwischen den Kleingartenvereinen, der unteren Wasserbehörde und der Abwasser beseitigungspflichtigen Körperschaft abgestimmt werden müssen. Als Kleingärtner sind Sie Pächter eines Teilgrundstücks. Deshalb ist es wichtig, dass man im gesamten Verein und gemeinsam mit den genannten Behörden zu einer Lösung kommt. Dabei wird man auch die aktuelle Situation mit berücksichtigen.

Sie werden mir aber zustimmen, dass dies vor Ort auf die konkrete Situation bezogen, abgestimmt und entschieden werden kann. Vor Ort und nicht im Ministerium wird über Ausnahmeregelungen bzw. Terminverschiebungen entschieden, wenn der Verein darlegen kann, worin die besonderen Schwierigkeiten bestehen und bis wann sie gelöst werden können. Das haben auch die Abgeordneten des Landtages so entschieden. Wenn gar keine Lösung gefunden wird, das anfallende Abwasser ordnungsgemäß zu entsorgen, bleibt immer die Möglichkeit, WC und Dusche abzustellen und somit dafür zu sorgen, dass überhaupt kein Abwasser im Kleingarten anfällt.

Sehr geehrter Herr Günther,

mir ist bewusst, wie schwierig es unter Umständen sein kann, für Kleingartenanlagen in derart ungünstigen Lagen, geeignete Lösungen für eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung zu finden. Dennoch kann es gerade auch im Hinblick auf die gegenwärtigen Überschwemmungen, der Abwasseraustritte und erster Seuchenbefürchtungen nicht bei dem gegenwärtigen Status quo bleiben. Die Abwasser- und Bodenverbände und die zuständigen Kommunen werden Sie in ihren Bemühungen unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Till Backhaus

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