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Frage von Emil Y. •

Wieso werden E-Scooter mit Sitz, <500W Motoren und <20km/h so streng reguliert?

Sehr geehrter Herr Frei,

derzeit gilt: E-Scooter (bis 20 km/h, ≤ 500 W) können legal ohne Führerschein, Versicherung oder Helmpflicht auf Fahrradwegen gefahren werden.

Sobald man aber einen Sitz an das Gefährt packt, braucht man einen Führerschein, Versicherungskennzeichen, Helm und darf Fahrradwege nicht befahren. Woraus konkret entsteht auf einmal dieses erhöhte Risiko durch den Sitz, dass man solch strenge Regulierungen rechtfertigen könnte? Das hört sich für mich an, als gebe es wirtschaftliche Interessenskonflikte mit der E-Bike Branche, aber das Wohl des Volkes steht an oberster Stelle.

Sehen Sie Möglichkeiten, eine eigene Kategorie für sitzbare, leichte E-Roller bis 20 km/h (oder 25 km/h, wäre besser) und 500 W einzuführen, sodass diese legal auf Radwegen genutzt werden könnten, ohne Führerscheinpflicht, aber unter freiwilliger Helmpflicht?

Liebe Grüße und danke für die Antwort

Quelle: Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV): § 1 Abs. 1

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr Y.,

kleine E-Roller mit Sitz werden im Gegensatz zu Elektrokleinstfahrzeugen vom Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 für 2-, 3- oder 4-rädrige Fahrzeuge erfasst und sind dadurch europäisch harmonisiert. Diese Verordnung enthält technische Bau- und Ausrüstungsvorschriften und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtend anzuwenden. Änderungen an den technischen Anforderungen oder Fahrzeugklassen können daher ausschließlich auf EU-Ebene erfolgen. Da Elektrokleinstfahrzeuge wiederum europäisch nicht harmonisiert sind, können die Mitgliedstaaten die Fahrzeuge national regeln und damit beispielsweise eine Leistungsbegrenzung von 500 W vorsehen. Das gilt aber nicht für Fahrzeuge, die nicht selbstbalancierend sind oder einen Sitz haben, um die es in Ihrer Anfrage geht: Hier gilt EU-Recht.

Mit freundlichen Grüßen,

Thorsten Frei

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