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Thorsten Frei
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Frage von Christian L. •

Einkommensgrenze Elterngeld: Wird diese, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, wieder erhöht bzw. wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

Sehr geehrter Herr Frei,

meine Frau (29) und ich (32) liegen aufgrund einer Beförderung meiner Frau und einem außerordentlichem Bonus in diesem Kalenderjahr definitiv über der Einkommensgrenze i.H.v. 175.000€ (zvE). Die letzten Jahre haben wir deutlich weniger verdient und haben auch lange studiert - kein Elterngeld zu bekommen würde uns massiv einschränken, da wir dann an unser (fast gesamtes) Erspartes nutzen müssen.

Mit freundlichen Grüßen,
Christian L.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

 

die von der Ampel eingeschlagenen Veränderungen beim Elterngeld haben wir als Union als falsch erachtet. Auch deshalb haben wir uns in den Verhandlungen mit der SPD stark dafür gemacht, um das Elterngeld wieder in die richtige Richtung zu lenken. Mit der SPD ist vereinbart, dass wir das Elterngeld weiterentwickeln, indem wir mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit, insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung setzen. Das erreichen wir beispielsweise durch erhöhte Lohnersatzraten und veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate des Elterngeldes. Insbesondere mit Blick auf die Zeit nach der Geburt wollen wir Familien unterstützen. Wir wollen die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben. Bei Selbstständigen werden wir die Rechnungsgrundlage für das Elterngeld flexibilisieren. Wir stärken die Rechte von Pflegeeltern und führen für sie ein Elterngeld ein. Unser Ziel ist eine konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung beim Elterngeld.

Ein Zeitplan indes, wie Bundesministerin Prien dieses im Verantwortungsbereich des BMBFSFJ liegende Vorhaben umsetzen wird, ist mir aktuell aber noch nicht bekannt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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