Thomas Utz
SPD
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Frage von Sabrina B. •

Frage an Thomas Utz von Sabrina B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Utz,

Ich studiere seit einem Jahr in Stuttgart und bin zu Studienbeginn auf mehrere Probleme gestoßen, von denen ich gerne wüsste, wie die SPD sich dazu positioniert und wie Sie konkret handeln würden.

Ich nutze die öffentlichen Verkehrsmittel um nach Stuttgart zu kommen (um die Umwelt zu schonen, die furchtbare Verkehrssituation zu umgehen und von Parkplätzen in Stuttgart will ich gar nicht erst anfangen).
Ich brauche für eine Strecke 1,5h, sitze also 3h am Tag in Bus und Bahn, die anders zu nutzen wären. Und das alles, weil es schier unmöglich ist nach Stuttgart oder zumindest in die Nähe zu ziehen. Kommilitonen, die mit mir vor einem Jahr angefangen haben, gehen immer noch zu WG Castings, bei denen teilweise bis zu 30 Bewerber eingeladen sind. Und dann müsste das Zimmer auch noch bezahlbar sein. Ohne einen Vollzeitjob oder Unterstützung der Eltern ist das nicht machbar. Und für die ist das auch nicht machbar.
Trotzdem bekomme ich kein Bafög und bin auf einen privaten Studienkredit angewiesen um wenigstens mein Studium finanzieren zu können, weil mein Vater "zu viel verdient". Zusätzlich arbeiten kann ich nicht, weil ich gefühlt den halben Tag in der Bahn sitze und spät nach Hause komme. Ein ewiger Kreislauf. Was kann und soll da getan werden? Schließlich war Stuttgart bis vor einem Jahr noch in rot-grüner Hand und trotzdem scheint es nicht zu funktionieren.

MfG, S. B.

Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie sprechen ein Thema an, das ich aus dem eigenen Freundeskreis nur zu gut kenne. Wer nicht das „Glück" hat einen der zu wenigen Plätze in einem Studentenwohnheim des Studierendenwerkes zu ergattern, der konkurriert auf dem Stuttgarter Wohnungsmarkt mit gut verdienenden Wettbewerbern und hat oftmals schlichtweg keine Chance, auf dem angespannten Stuttgarter Mietwohnungsmarkt eine Wohnung zu erhalten.
Deswegen sehe ich hier neben dem Bund auch die Grün-Schwarze Landesregierung und insbesondere den Grünen OB Kuhn in der Verantwortung.
Mir ist dabei wichtig, dass die jährlich durch das SPD-geführte Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Verfügung gestellten EUR 1,5 Mrd. für den zweckgebundenen Bau bezahlbaren Wohnraumes auch nach 2019 weitergezahlt werden. Hierfür ist jedoch eine Grundgesetzänderung notwendig, für die ich mich im Falle meiner Wahl als Ihr Abgeordneter entschieden stark machen werde.
In Städten wie Stuttgart muss bei der Ausweisung neuen Baulandes (wie bspw. in Folge der durch Stuttgart 21 frei werdenden Flächen) darauf geachtet werden, dass Wohnungen mit Mietpreisbindung erstellt werden. Hier erwarte ich, dass auch die Öffentliche Hand als Bauherr und Eigentümer auftritt und den Wohnungsbau nicht nur privaten und vorrangig profitorientierten Investoren überlasst, wie es bspw. herrschende Meinung der FDP zu sein scheint. Nur, wenn der Staat wieder bereit ist Bestandswohnungen anzukaufen und herzustellen, dann kann für entsprechende Bedarfsgruppen (Studierende, Geringverdiener, etc..) auch in urbanen Gegenden wie Stuttgart bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Ich werde nicht akzeptieren, dass Wohnen ein Luxusgut ist, das sich nur noch wohlhabende leisten können.

Die Leistungen aus dem BAFöG gilt es endlich wieder an die Lebensrealität der Studierenden anzupassen. Das heißt für mich, dass die Leistungen erhöht werden müssen und der Kreis der Berechtigten erweitert. 2016 ist die Zahl der BAFöG Bezieher zum 5ten Mal in Folge gesunken, trotz steigender Studierendenzahlen. Auch deswegen bin ich Verfechter eines einkommensunabhängigen BAFöGs, das sich also nicht am Einkommen der Eltern orientiert. Einerseits werden nicht alle Studierenden von ihren Eltern finanziell unterstützt, selbst wenn sich diese das leisten könnten und andererseits soll hierdurch auch den steigenden Lebenshaltungskosten von Studierenden Rechnung getragen werden. Selbstverständlich sind die BAFöG Leistungen dann analog den aktuellen Regelungen, ggf. mit gewissen Anpassungen, zurückzuzahlen, sobald eine Berufstätigkeit vorliegt.

Über Weitere Fragen von Ihnen freue ich mich. Gerne erreichen Sie mich auch unter thomas@unserUTZ.de

Viele Grüße
Ihr
Thomas Utz