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Frage von Andrea H. •

Frage an Thomas Ulmer von Andrea H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Ulmer,

ich bin nachweislich Contergan geschädigt! Im Conterganstiftungsgesetz ist eine Ausschlussfrist festgesetzt. Meine Eltern haben meine Conteganschädigung nicht geltend gemacht. Warum weiß ich nicht, vielleicht aus Schamgefühl. Contergan war für meine Eltern kein Thema. Meine Eltern sind beide verstorben, die Wahrheit werde ich nicht erfahren! Da ich meine Conterganschädigung erst nach der Ausschlussfrist bei der Stiftung gemeldet habe, erhalte ich keine Leistungen. Meine Unwissenheit über meine Behinderung (100 % G,B,H) wird mir zum Nachteil ausgelegt.
Ist es legal, dass ein Berechtigter keine Entschädigung erhält, wenn er dies selbst nicht zu verantworten hat? In Europa gibt es kein vergleichbares Gesetz!

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Sehr geehrte Frau Heerdt,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Ausschlussfrist des Conterganstiftungsgesetzes. Am 16. Januar 2009 hat der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. an die CDU/CSU- sowie an die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Stellungnahme zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes gesendet. In diesem Schreiben wird die von Ihnen angesprochene Problematik aufgegriffen. Auch ich bin der Ansicht, dass die Ausschlussfrist, wonach Contergan Geschädigte nach dem 31. Dezember 1983 keinen Leistungsanspruch mehr gegenüber der Conterganstiftung für behinderte Menschen haben, aufzuheben ist. Seien Sie versichert, dass ich Sie in Ihrer Forderung unterstütze, dass die Unwissenheit der Betroffenen über die Ursache ihrer Behinderung nicht zu deren Nachteil ausgelegt werden darf.

Derzeit beschäftigt sich der Familienausschuss des Deutschen Bundestags mit dieser Angelegenheit. Berichterstatterin für die CDU ist Frau Antje Blumenthal, MdB. Die von Ihnen angesprochene Problematik ist also durchaus bekannt und es wird momentan ein Entwurf erarbeitet, der noch in der nächsten Woche eingebracht werden soll. Es wird beabsichtigt, den Betroffenen, die bisher keine Anträge gestellt haben oder deren Eltern das versäumt haben, die Möglichkeit einzuräumen, das - auch nach Ablauf der Frist - nachzuholen.

Liebe Frau Heerdt, wie Sie sehen wird also hoffentlich bald ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Sobald der finale Entwurf vorliegt, informiere ich Sie gerne über weitere Einzelheiten.

Mit den besten Grüßen,

Ihr Thomas Ulmer

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CDU

Sehr geehrte Frau Heerdt,

wie ich Ihnen bereits versprochen hatte, melde ich mich wieder bezüglich Ihrer Anfrage zum Conterganstiftungsgesetz.

Der Bundestag hat mittlerweile einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes verabschiedet. Darin wird geregelt, dass die bisher von der Ausschlussfrist betroffenen contergangeschädigten Menschen die Möglichkeit erhalten sollen, künftig Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz geltend zu machen. Außerdem soll eine automatisierte Dynamisierung der monatlichen Leistungen erfolgen. Die Betroffenen können noch bis Ende 2010 Leistungen für die Zukunft geltend machen. Sie haben also auch nach Ablauf der Frist noch einen Anspruch auf Entschädigung. Das gesamte Dokument können Sie angehängt oder unter folgendem Link einsehen: http://www.cducsu.de/GetMedium.aspx?mid=1669

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Thomas Ulmer, MdEP