Thomas Stritzl MdB
Thomas Stritzl
CDU
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Frage von René F. •

Frage an Thomas Stritzl von René F.

Sehr geehrter Herr Fürste, sehr geehrter Herr Stritzl,

zunächst bedanke ich mich für die teilweise Beantwortung meiner Fragen und wünsche dem Herr Stritzl natürlich auf diesem Weg baldige Genesung.

Bitte entschuldigen Sie, dass ich mich in der ersten Anfrage im Datum vertan habe. Natürlich meinte ich die Abstimmung im Februar.

Sie beantworten meine erste Frage nicht und verweisen auf externe Quellen. Deshalb möchte ich die Frage neu bzw. umformulieren. Finden Sie es angemessen, dass sich die Abgeordneten selber 10 % Diätenerhöhung "gönnen" und eine Ver.di-Forderung von 3,5 % für maßlos halten?

Desweiteren entschuldigen Sie bitte, dass ich nicht die örtliche Tagespresse abonnieren kann, denn diese ist für meine Familie schlichtweg zu teuer.

Nicht einmal die Vertreter der CDU vor Ort wussten, dass Herr Stritzl erkrankt ist.

Ihre absichtsvolle Unterstellung einer absichtsvollen Vermutung entbehrt also jeglicher Grundlage, denn natürlich entschuldigt eine Erkrankung das Fernbleiben von der parlamentarischen Arbeit! Gibt es bei längerem Ausfall keinen gewählten Vertreter bzw. rutscht auf der Liste nicht der nächste Kandidat nach?

Es grüßt René Fischer

Thomas Stritzl MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fischer,

Ihre Entschuldigung habe ich an Herrn Stritzl zur Kenntnis weiter geleitet. Im Hinblick auf Ihre erneute Nachfrage zu dieser Thematik teile ich Ihnen mit, dass das einschlägige Recht die von Ihnen gewünschte Rechtsfolge im Krankheitsfall eines Abgeordneten nicht vorsieht.

Bezugnehmend auf Ihr wiederholt angeführtes Zitat, nach denen eine Lohnerhöhung von 3,5 Prozent durch Mitglieder des Parlaments als „maßlos“ bezeichnet wurde, bitte ich um einen Hinweis, welche Abgeordnete oder welchen Abgeordneten Sie hier genau zitieren und welche Quelle Sie für diese Vorhaltung verwenden. Ich für meinen Teil begrüße den zwischen den Tarifpartnern ausgehandelten Kompromiss, der eine Lohnsteigerung von drei Prozent für 2014 und eine weitere Erhöhung von 2,4 Prozent für 2015 festlegt.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Andy Fürste

(Büroleiter Abgeordnetenbüro Thomas Stritzl)