Thomas Stritzl MdB
Thomas Stritzl
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Thomas Stritzl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von René F. •

Frage an Thomas Stritzl von René F.

Sehr geehrter Herr Stritzl,

wie ich sehe, beantworten Sie Fragen nicht gern.

Ich finde es sehr gut, dass die Besucher Ihres Profils, hier bei abgeordneten-watch.de, dies sehen können.

Sie vertreten S-H im Bundestag, also auch mich. Leider nahmen Sie an keiner der sehr wichtigen Abstimmungen am 20. und 21.01. teil.

Ich hoffe, dass Sie sehr wichtige Gründe dafür haben, Ihr Mandat nicht wahrzunehmen.

Mich interessiert, wie Sie zu der Diätenerhöhung stehen? Der BT gönnt sich mal eben ne fette Lohnerhöhung und gleichzeitig meint man, dass die Forderung von Verdi nach 3,5 % Erhöhung viel zu hoch sei.

Ich finde, unsere Politiker haben jedes Augenmaß und den Sinn für die Realität verloren! Wie ist Ihre geschätzte Meinung?

Thomas Stritzl MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fischer,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. Februar 2014 und für Ihre Frage an Thomas Stritzl MdB hinsichtlich seiner Position zu den geplanten Diätenerhöhungen der Abgeordneten.

Wie bereits in meiner ersten Antwort an Sie mitgeteilt, ist Herr Stritzl seit Anfang Februar krankgeschrieben und konnte demzufolge nicht an der Abstimmung über die Erhöhung der Bezüge teilnehmen (die Abstimmung fand nicht wie von Ihnen behauptet im Januar statt, sondern erst am 21. Februar). Die Meinung von Herrn Stritzl zu der Erhöhung können Sie ausführlich in seinem Newsletter nachlesen, den Sie auf seiner Webseite www.thomas-stritzl.de im Bereich „Newsletter“ finden. Herr Stritzl verweist hierin auf die bereits Mitte der 1990er Jahre getroffene Vereinbarung, die Bezüge der Abgeordneten an der Besoldung der Richter an oberste Bundesgerichte auszurichten. Diese Gehaltsstufen sind z.B. auch vergleichbar mit den Bezügen von Bürgermeistern und Landräten mittlerer Städte. Weiterhin verweist Herr Stritzl auf die Empfehlungen einer von allen Fraktion des Deutschen Bundestages eingesetzten unabhängigen Prüfkommission, die ebenfalls eine Erhöhung der Diäten fordert. Die jetzt beschlossene Gesetzesvorlage folgt diesen Empfehlungen und setzt somit eine Vereinbarung um, die bereits vor 20 Jahren getroffen wurde.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Andy Fürste