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Thomas Stotko
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Frage von Jörg W. •

Frage an Thomas Stotko von Jörg W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Stotko,

ich richtete im Mai 2015 folgende Frage an Sie:
Ich bin als Handwerksmeister für das Land NRW im Strafvollzug tätig und bin dort im Werkdienst eingesetzt, der dem mittleren Dienst zugeordnet ist.
Wie Sie sicher wissen, zählen nach dem Deutschen-Qualifikations-Rahmenplan (DQR) die Handwerksmeister (genauso wie Bachelor) zur Niveaustufe 6.
Mir stellt sich nun die Frage, wie die Landesregierung im Zuge der anstehenden Dienstrechtsreform mit diesen Gegebenheiten umgehen wird.
Doch um konkret zu fragen: Werden die Handwerksmeister im Zuge der Dienstrechtsreform in den gehobenen Dienst übergeleitet?

Als Antwort erhielt ich sodann im Juni 2015 Ihre Zusicherung, dass die Diskussion darüber "ergebnisoffen" geführt würde und dass ich mich an dieser Diskussion beteiligen solle.
Mir drängt sich heute, 2016, der Eindruck auf, dass die Diskussion über die richtige Eingruppierung von Handwerksmeistern eher im "verborgenen" stattgefunden haben muss.
Eine Beteiligung zu diesem Thema war mir leider nicht möglich, da eine öffentliche Diskussion darüber augenscheinlich nicht stattfand.
Da ich nun auch im Gesetzesentwurf keine eindeutige Regelung zu meiner Frage finde, bitte ich Sie hier nochmals um Ihre Einschätzung.

Mit freundlichem Gruß

Wittenborg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wittenborg,
auch wenn mich die "ironische" Art Ihrer Nachfrage irritiert ist doch alles genau so, wie ich es Ihnen im letzten Jahr beschrieben habe:

Ende Dezember hat die Landesregierung das Gesetz zur Dienstrechtsmodernisierung eingebracht. Dieser Gesetzes"ENTWURF" wird nun in den Fachausschüssen und im Landtag diskutiert, u.a. im Rahmen einer großen Anhörung im 7. März, die öffentlich im Landtag stattfindet. Sie - und insbesondere Ihre Fachgewerkschaft - haben nun die Möglichkeit, Ihren Punkt zum Thema zu machen und im Rahmen der schriftlichen Stellungnahmen, aber auch der mündlichen Vorträge die Wichtigkeit Ihres Anliegens und die Notwendigkeit der Veränderung zu formulieren.

Wo wenn nicht in landesweit öffentlichen Diskussionen, mit Livestreaming im Internet, besteht die Chance zur Diskussion? So ist also nichts verborgen oder hat ohne Sie stattgefunden, sondern der Prozess beginnt doch gerade erst.

JETZT IST IHRE ZEIT GEKOMMEN!!!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Stotko MdL
Innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion NRW