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Thomas Stotko
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Frage von Sarah M. •

Frage an Thomas Stotko von Sarah M. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Stotko,

meine Tochter wird im Herbst eingeschult und wird die angeschlossene OGS besuchen. Aus Gründen von Zuschüssen des Landes NRW, besteht für die Kinder eine AnwesenheitsPFLICHT bis 15:00 in der OGS. Für den Fall, dass das Kind mehrfach in der OGS nicht bis 15:00 anwesend ist, verliert man den Betreuungsplatz. Ich möchte Sie bitten, zu dieser Unsinnigkeit Stellung zu beziehen und mir zu erklären, weshalb aus haushaltpolitischen Gründen massiv in die individuelle Freiheit der Kinder und Eltern eingegriffen wird. Es gibt u.a. Fälle an denen Kinder auf Verbot des Schulrektors nicht einmal an ihrem Geburtstag früher abgeholt werden können und die Eltern beim Versuch die Kinder eher abzuholen, vor verschlossenen Türen der OGS stehen, die nicht geöffnet werden.

Freundliche Grüße
Sarah Muthke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Muthke,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die Sie mir noch ein zweites Mal über Abgeordnetenwatch haben zukommen lassen. Ich werde auch dort die nachfolgende Antwort einstellen.

In der Sache selbst möchte ich Ihnen mitteilen, dass es entgegen Ihrer Auffassung richtig ist, den OGS-Vertrag an eine grundsätzliche Anwesenheitspflicht zu knüpfen, wofür es auch gute Gründe gibt.

Auf der einen Seite gibt es Eltern und Alleinerziehende, die keinen OGS-Platz bekommen, diesen aber fünf Tage die Woche bräuchten. Diese haben dann kein Verständnis dafür, wenn andere Erziehungsberechtigte ihren OGS-Platz nicht umfassend nutzen. Dies gilt umso mehr, weil es in Witten für die knapp 3.000 Schülerinnen und Schüler nur knapp 1.600 OGS-Plätze gibt. Mit dieser Quote liegt Witten übrigens deutlich über dem Landesschnitt.

Daneben finanziert das Land NRW ja einen OGS-Platz mit nicht unerheblichen Mitteln, im Jahr 2016 mit insgesamt knapp 370 Mio. Euro. Die Finanzierung bezieht sich auf einen OGS-Platz mit Betreuung bis 15 Uhr. Wenn dann dieser vollfinanzierte Platz nicht vollständig genutzt wird bekommt die Gemeinde, also die Stadt Witten, zu viel Geld. Dies hat nicht nur der Landesrechnungshof gerügt, sondern kann auch wegen beschränkter Steuermittel nicht in Ihrem Sinne sein.

Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass die von Ihnen geschilderte Situation nicht existiert, denn der Besuch bis 15 Uhr soll ja die Regel darstellen, von der es Ausnahmen gibt. Eine klassische Ausnahme ist der von Ihnen geschilderte Kindergeburtstag, bei dem mir nicht ersichtlich ist, warum dies die Schulleitung nicht erlauben soll oder kann, zumindest das Land NRW hätte nichts dagegen. Ich habe Ihnen die Beantwortung einer kleinen Anfrage beigefügt, der Sie nochmal entnehmen können, dass durchaus Möglichkeiten bestehen, in Ausnahmefällen das Kind früher abzuholen, ohne das der OGS-Vertrag gekündigt wird.

Berücksichtigen Sie bitte, dass es der Stadt Witten natürlich frei steht, auch andere Formen der Betreuung anzubieten, die nicht dem starren Modell der OGS entsprechen müssen. Weiterhin darf ich Ihnen mitteilen, dass die Fraktionen von SPD und Grünen für den Fall der Fortsetzung der Regierungsarbeit nach der im Mai anstehenden Landtagswahl beabsichtigen, die OGS-Betreuung zu flexibilisieren. In welcher Form und ob Ihnen das dann für Ihre Tochter hilft vermag ich derzeit nicht zu beurteilen.

Zuletzt: Unser Sohn war von 2012 bis 2016 in der OGS der Hüllbergschule. Die dortigen Eltern haben mir in diesen vier Jahren von keinem Fall berichtet, wo es zu Schwierigkeiten mit Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht gekommen wäre.

In dem Bemühen, für ein wenig Verständnis und Hoffnung gesorgt zu haben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Thomas Stotko