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Frage von Christine N. •

Frage an Thomas Spies von Christine N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Abgeordneter,

ich unterrichte an einer beruflichen Frankfurter Schule. Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer (FLatF) haben gemeinsam (in gleichen Veranstaltungen - gleiches Examen) mit Studienreferendaren für das Lehramt an beruflichen Schulen ihr Referendariat erfolgreich abgeschlossen, werden jedoch bezüglich Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten ungleich behandelt. So endet die besoldungstechnische Karriere in der Besoldungsstufe A 11 im Gegensatz zu den Berufsschullehrkräften mit Lehramt berufliche Schulen, deren Einstiegsgehalt bei A 13 beginnt. Fachlehrkräfte und Berufsschullehrkräfte unterrichten gemeinsam in den gleichen Lernfeldern und leisten die gleiche Arbeit.
Wie stehen Sie zu der Forderung „Gleiche Arbeit – gleiches Geld“?

Unterstützen Sie unsere Forderung für gerechte Besoldung und die Schaffung der Möglichkeit für Fachlehrkräfte zu einem Besoldungsaufstieg, sowie Laufbahn-Verordnung!

Mit freundlichen Grüßen
Christine Nagel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Nagel,

vielen Dank für Ihre Email. Der Unterschied in der Bezahlung liegt nicht am Referendariat, sondern an der unterschiedlichen Grundqualifikation: Berufsschullehrkräften mit Lehramt berufliche Schulen haben eine akademische Ausbildung, Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer (FLatF) eine berufsbildende Qualifikation. Darauf gründet die Unterscheidung. Ob sie noch so zeitgemäß ist, darüber kann man allerdings streiten.

Allerdings spielt die formale Qualifikation im Besoldungsgefüge des öffentlichen Dienstes immer noch eine zentrale Rolle. Ob man das für einen einzelnen Bereich aufbrechen kann, muss man ebenfalls genau prüfen.

Gerne werde ich im nächsten Landtag Bestrebungen, die eine solche Prüfung herbeiführen, unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Spies, MdL