(...) Im Ergebnis haben wir die elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern umfassend und sorgfältig reformiert und dabei einen angemessenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen unter Maßgabe des Kindeswohls hergestellt. Ich halte es für richtig und notwendig, dass sich der Deutsche Bundestag für die Neuregelung der sehr strittigen Details ausreichend Zeit genommen hat. (...)
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