(...) anders als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Stiftungen genießen Familienstiftungen nach deutschem Steuerrecht keine Privilegien wie etwa Steuerbefreiungen oder Vorteile bei Zuwendungen. Sie gehören aus steuerlicher Sicht zu den regulär besteuerten privatnützigen Stiftungen. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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