(...) Der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz geht mitunter weit über das durch die bisherige Rechtsprechung gewachsene Schutzniveau hinaus. So soll die verdeckte Videoüberwachung anders als bisher zukünftig ausdrücklich verboten sein. Die offene Videoüberwachung soll nur dann zugelassen werden, wenn wichtige betriebliche Gründe dies erfordern; zudem muss darauf deutlich hingewiesen werden. (...)
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