(...) beim Koalitionsausschuss handelt es sich nicht um ein formelles Gremium, sondern um ein Gespräch der Koalitionspartner, an dem in dieser Legislaturperiode in der Regel die Bundeskanzlerin, der Vizekanzler, die Fraktions- und Parteivorsitzenden der Regierungsparteien sowie zu einzelnen Fragen die zuständigen Fachministerinnen und –minister teilgenommen haben. Der Koalitionsausschuss berät aktuelle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen, und führt in Konfliktfällen Konsens herbei. Ein Protokoll wird nicht geführt, die Ergebnisse werden schriftlich fixiert. (...)