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Thomas Oppermann
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Frage von Moritz T. •

Frage an Thomas Oppermann von Moritz T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

da Sie der Abgeordneter für meinen Wahlkreis sind, stelle ich die Frage direkt an Sie: In der Drucksache 70/20 stellen die Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern einen Gesetzesantrag. Hier soll unter dem Deckmantel der Verfolgung von Hasskriminalität das NetzDG erweitert werden. Mich würde interessieren: Wie positionieren Sie sich dazu? Wie sollen diese Maßnahmen überhaupt umgesetzt werden (wie soll eine Identifizierung stattfinden)? Halten Sie diesen Gesetzesantrag zielführend?

Aus meiner Sicht schränkt dieser Plan die Freiheit enorm ein, ich sehe darin ein Mittel zur besseren Überwachung von Nutzer*innen. Ich würde mich freuen, wenn Sie dazu klar Stellung beziehen könnten.

Mit besten Grüßen
M. T.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Throne,

wir haben 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. Das war weltweit eine Pioniertat und setzte erstmals klare Regeln im Netz. Das Netz darf kein rechtsfreier Raum sein, in dem sich Hass und Gewalt ungehindert entfalten kann. Hier hat der Staat auch Schutzpflichten.

Wir wollen dieses Gesetz nun weiterentwickeln, das Auskunftsrecht schärfen und vor allem eine Meldepflicht der Betreiber für Straftaten an das BKA einführen. Telemedienanbieter sollen verpflichtet werden, Bestands- und Nutzungsdaten (unter vergleichbaren Bedingungen wie im Telekommunikations-Recht) zur Strafverfolgung herauszugeben.

Ich finde es gut, dass Stephan Weil und Manuela Schwesig mit ihrer Bundesrats-Initiative eine Debatte über eine Identifizierungspflicht angestoßen haben. Ich habe Sympathie für diesen Vorschlag, das Thema ist aber in der SPD-Bundestagsfraktion umstritten.

Ich bin der Überzeugung, dass Social Media Accounts für die Sicherheitsbehörden aufspürbar/identifizierbar sein müssen und damit Straftäter – wie in der analogen Welt – verfolgt werden können. Dabei könnte uns eine Identifizierungspflicht helfen.

Sie hat aber auch Nachteile, sie würde all diejenigen zum Schweigen bringen, die auf eine anonyme oder pseudonyme Kommunikation angewiesen sind – etwa beim Engagement gegen Rechtsextremismus. Deshalb plädiere ich für eine Schutzklausel für Whistleblower, die aber keine Rechtsverletzungen anderer Personen rechtfertigen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann