
(...) Der Gehaltsunterschied zwischen A11 und A13 erscheint mir so groß, dass es auch unter Berücksichtigung der längeren Ausbildungszeiten etc. nicht zu einer Benachteiligung der Beamtinnen / Beamten im höheren Dienst kommen kann. Mir sind auch keine Berechnungen bekannt, die dies belegen würden. (...)