(...) Konkret erlaubt Mifid II den Mitgliedstaaten, die Aufzeichnung von Telefongesprächen oder Emails in Bezug auf Kundenaufträge zu verlangen. Bei möglichen anschließenden Rechtsstreitigkeiten können diese Aufzeichnungen vor Gericht Klarheit darüber schaffen, ob den Aufklärungspflichten des Kundenberaters nachgekommen wurde. Damit erfüllen diese Aufzeichnungen den gleichen Zweck wie die schriftlichen Vermerke, die in Deutschland bereits seit 2010 bei persönlichen Beratungsgesprächen erstellt werden müssen. (...)
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