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Thomas Kossendey
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Frage von Sascha P. •

Frage an Thomas Kossendey von Sascha P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kossendey,

heute wurde ich auf einen Online-Zeitungsbericht bzw eine Webseite hingewiesen, auf der eine "Humanistische Union" nahelegt, daß der deutsche Staat seit Bestehen Zuschüsse zu den Personalkosten, die Länder Zuschüsse zu den Baukosten der beiden christlichen Kirchen in Deutschland zahlen.
Nach Angaben des erwähnten Berichtes ( http://hpd.de/node/13945 ) und der Webseite ( http://www.staatsleistungen.de/875/staatsleistungen-2012-belaufen-sich-auf-475-millionen-euro ) belaufen sich die Kosten auf rund 525 Millionen Euro - im Jahr.

Ich würde gerne wissen, wie korrekt diese Angaben sind (da ich die Vertrauenswürdigkeit der "Humanistische Union" nicht einschätzen kann), und gegebenenfalls - also sofern die Angaben von 475 + 50 Millionen ungefähr stimmen - womit diese gerechtfertigt werden.

Wäre dieses Geld nicht sinnvoller - und nutzbringender - in soziale und akademische Belange zu investieren?

mit freundlichen Grüßen,
Sascha Pabst

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pabst,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zum Thema Kirchenfinanzierung.

Prinzipiell stimmt, dass die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland staatliche Leistungen bekommen. Allerdings sind die Zahlen, die von verschiedensten Seiten immer wieder in die Diskussion eingebracht werden stark von der jeweiligen Rechenweise abhängig und selten objektiv.

Richtig ist, dass freie Träger gesellschaftliche und staatliche Aufgaben übernehmen. Dies gilt auch im Bereich der Bildung. Die freien Träger sichern ein plurales Angebot, das den Bürgern ermöglicht, ihr Wahl- und Wunschrecht auszuüben. Die Kirchen sind ein Anbieter, die zahlreiche dieser Aufgaben aus ihrem Auftrag leisten. Für die Erfüllung dieser Aufgaben erhalten die Kirche staatliche Kostenerstattung – wie im Übrigen auch andere Religionsgemeinschaften und auch Weltanschauungsgemeinschaften, wie beispielsweise Humanistische Verbände.

Bei den finanziellen Regelungen ist zwischen verschiedenen Ebenen zu unterscheiden; einerseits erhalten die beiden großen christlichen Kirchen so genannte „Staatsleistungen“ im Sinne von Art 140 GG i.V.m. Art. 138 WRV, die ihnen auf Grund von Ansprüchen eingeräumt wurden, die Entschädigung für die massiven Enteignungen vor allem im Zuge der Säkularisierung sind. Der Staat hat sich nach den Enteignungen des Grundbesitzes verpflichtet, den Kirchen das „Notwendige“ zu ihrem Erhalt zu geben. Unter diese Staatsleistungen im eigentlichen Sinne fallen ausschließlich solche wiederkehrende Zahlungen, die auf früheren Gesetzen oder Verträgen zur Entschädigung beruhen.

Darüber hinaus erhalten die Kirchen Zuschüsse für Leistungen, die sie im oben angeführten Sinne für die Gesamtgesellschaft erbringen. Von diesem unerlässlichen Engagement, das die Kirchen beispielsweise mit ihren Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen für Seniorinnen und Senioren leisten, profitieren alle Bürgerinnen und Bürger und nicht nur die Angehörigen der Kirchen.

Die Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften sind ein wesentlicher Faktor in unserem Gemeinwesen. Sie tragen erheblich zum Wertebewusstsein bei und leisten zahlreiche wichtige Beiträge zur kulturellen, pädagogischen und auch sozialen Infrastruktur unseres Landes.

Einen großen Teil ihrer laufenden Ausgaben, vor allem im Personalwesen, wie Sie es auch ansprechen, tragen die Kirchen aus ihren eigenen Mitteln, vor allem aus der Kirchensteuer, die, wie Sie wissen, ja nur von den Angehörigen der Religionsgemeinschaften selbst erhoben werden. Der Staat ist den Kirchen, wie auch anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, lediglich organisatorisch über die Finanzämter bei der Erhebung der Kirchensteuer behilflich, dafür zahlen die Kirchen aber ein nicht unerhebliches Entgelt an den Staat.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey