(...) Der Erwerb solcher Kellen ist nicht verboten. Der Gebrauch solcher Kellen unterliegt den Regelungen des Straßenverkehrsrechts. Die Kelle wurde aus dem Auto entfernt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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